Mining in Island

  • Hallo zusammen,

    ich bin mir nicht sicher ob das in diesen Thread hier oder euren "Mining" Thread besser passt, ich versuche es einfach mal hier.

    ich habe mich durch diverse Foren im Netz durchgelesen, eine konkrete Antwort habe ich nicht gefunden.

    Wir haben ein (Sommer)Haus auf Island, die Stromkosten sind da deutlich niedriger. Nun gibt es die Überlegung ein kleines Mining-Rig hinzustellen. Rechnerisch würde man etwa 4000$ / Jahr erwirtschaften (Pool). Jetzt die Steuerfrage: diverse Quellen sagen - es muss ein Gewerbe angemeldet werden. Andere sagen, da man unter dem Freibetrag von 24.500 bleibt, reicht es die Einnahmen auf der Steuererklärung anzugeben. Zwar Grauzone, aber immerhin ist es angegeben.


    Wenn Coins geschürft werden, welcher Wert wird denn eigentlich für die Steuererklärung relevant? Der Wert zum Zeitpunkt der Auszahlung Pool -> Wallet? Und wie ist es dann mit der Haltefrist von einem Jahr? Wenn also beispielsweise die Coins erst nach Ablauf des Jahres veräußert werden, müsste der erzielte Gewinn nicht versteuert werden, verstehe ich das richtig?


    Würde man in diesem Fall (kein Gewerbe, Angabe von erzeugtem Wert auf der Steuererklärung) auch die Ausgaben für Stromkosten absetzen oder fällt dieser Punkt dann weg, da kein Gewerbe vorhanden wäre?


    Steuerberater wird konsultiert, ich kann mir aber vorstellen, dass es auch für ihn Neuland ist.


    Weiß da jemand genaueres?


    Danke!

  • ich gehe mal davon aus, dass Du in Deutschland steuerlich veranlagt bist (Sommerhaus). Zur Frage der Gewerbeanmeldung hier ein Zitat aus einem Entwurf des Schreibens an die Obersten Finanzbehörden der Länder:

    "Ist der Steuerpflichtige nachhaltig für eigene Rechnung tätig und trägt er auch das

    Unternehmerrisiko, kann im Regelfall von einer gewerblichen Tätigkeit im Zusammenhang

    mit dem Mining ausgegangen werden (vgl. Rz. 27ff)."


    weiter heißt es: "Beim Mining wird - unabhängig von der Höhe der Aufwendungen für Hardware und Strom -

    widerlegbar vermutet, dass eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Bei hohen Kosten für die

    Anschaffung von Hardware und oder hohen Energiekosten für den Betrieb der Hardware ist

    jedoch die Gewinnerzielungsabsicht zu prüfen. Das Mining muss auf Dauer gesehen dazu

    geeignet sein, aus dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erzielen (vgl. H 15.3 (Totalgewinn) EStH

    2019)."


    Bedeutet also, dass Du entweder ein Gewerbe anmelden musst oder die Vermutung der gewerblichen Tätigkeit dem Finanzamt gegenüber widerlegen musst. Du musst das Finanzamt also davon überzeugen, dass es sich um bloße Verwaltung des eigenen Vermögens handelt. Das ist nämlich "regelmäßig keine gewerbliche Tätigkeit"


    Beim Mining erlangte Coins werden zum Zeitpunkt des Erhalts in deinem Wallet bewertet. Und zwar mit dem dann gültigen Marktkurs. Hiervon kannst Du Werbungskosten abziehen, wenn sie in direktem Zusammenhang mit der Erzielung des Mining Rewards stehen, also Hard- und Softwarekosten. Ich sehen keinen Grund, warum Stromkosten nicht anerkannt werden sollten, solange Du sie direkt und überzeugend zurechnen kannst.


    Steuern zahlen muss man erst, sobald ein Gewinn erzielt wird. Einen Gewinn erzielt man bei Veräußerung. Verkaufst du innerhalb eines Jahres vom Anschaffungszeitpunkt, dann ist der Gewinn steuerpflichtig (nach Abzug aller Kosten). Liegt der so ermittelte Gewinn über der FreiGRENZE, ist alles zu versteuern.


    Trotzdem solltest du unbedingt einen Steuerberater kontaktieren, bin kein Profi was das Thema anbetrifft.

  • Folgendes müsstest du m.M.n. noch bedenken. Eigentlich sind Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als 1 Jahr liegt. ABER: die Frist kann sich auf 10 Jahre verlängern, wenn man die Coins als Einkunftsquelle nutzt. Beim Proof of Stake ist das wohl der Fall. Bei dem von Dir angefragten Proof of Work (aka Mining) streiten sich meines Wissens nach die Gelehrten noch.

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