Kürzlich wurde ein Schwede wegen des illegalen Online-Drogenhandels zu einer Haftstrafe von 3,5 Jahren verurteilt. Insgesamt 36 mit dem Drogenhandel verdiente BTC wurden von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt. Die 36 Bitcoin waren zum Zeitpunkt der Verurteilung je 3.000 US-Dollar wert, also grob 100.000 US-Dollar.
Die beschlagnahmten 36 Bitcoin wurden nach Beendigung des Strafverfahrens jedoch nicht verkauft. Stattdessen wurde die Wallet eingefroren und der Wert des Bitcoins stieg zwischenzeitlich um das fünfzehnfache.
Die Staatsanwältin, die für diesen Fall zuständig war, wog die beschlagnahmte Summe nicht in Bitcoins auf, sondern in deren damaligen Geldwert von 100.000 US-Dollar, was sie so nicht hätte machen müssen. Damit wurde aber der Titel so rechtskräftig, dass der Verurteilte 100.000,- Dollar abgeben muß und nicht 36 BTC. Nach Verbüssung der Strafeklagte der Dealer nun auf Herausgabe der wertmäßig restlichen 33 Bitcoin. Diese müssen laut Urteil nun ihm ausgezahlt werden. Nach seiner Haftstrafe verlässt der Drogenhändler das Gefängnis mit 1,6 Millionen US-Dollar. Dumm gelaufen!