Blocktrainer Video zum private Wallet Verbot am 4.12.2021

  • Ein supergutes Video, das erklärt, wie absurd die EU an BTC rangeht.


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    Die EU-Botschafterinnen und ‑Botschafter haben sich heute auf ein Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über einen Vorschlag zur Aktualisierung der bestehenden Vorschriften über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers verständigt. Mit der Aktualisierung soll der Anwendungsbereich der Vorschriften auf bestimmte Kryptowerte ausgeweitet werden.


    Ziel des Vorschlags ist es, die Anbieter von Krypto-Dienstleistungen zu verpflichten, vollständige Angaben über Auftraggeber und Begünstigte der von ihnen durchgeführten Transfers von virtuellen Vermögenswerten oder Kryptowerten zu erheben und zugänglich zu machen. Zahlungsdienstleister tun dies bereits bei Banküberweisungen. Damit soll die Rückverfolgbarkeit der Transfers von Kryptowerten sichergestellt werden, damit mögliche verdächtige Transaktionen besser erkannt und erforderlichenfalls unterbunden werden können.


    Durch die vom Rat in seinem Standpunkt vorgenommenen Änderungen wird der Vorschlag der Kommission gestrafft und präzisiert, insbesondere durch die Einführung von Anforderungen an Transfers von Kryptowerten zwischen Anbietern von Krypto-Dienstleistungen und nicht betreuten elektronischen Geldbörsen. Außerdem sieht der Standpunkt vor, dass beim Transfer von Kryptowerten unabhängig vom Transaktionsbetrag alle Angaben über den Auftraggeber übermittelt werden. Angesichts der dringenden Notwendigkeit, die Rückverfolgbarkeit der Transfers von Kryptowerten sicherzustellen, sieht der Rat in seinem Standpunkt vor, die Anwendung des Vorschlags über Geldtransfers und der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) aufeinander abzustimmen.


    Was ist eure Meinung dazu?

  • So ein privates Wallet Verbot wird ganz schwierig.


    Schöner Artikel dazu:


    Die EU-Staaten haben sich auf neue Transparenzregeln bei Krypto-Transaktionen geeinigt. Genau wie bei normalen Überweisungen sollen künftig sämtliche Transfers von virtuellen Vermögenswerten oder Kryptowerten nachverfolgbar sein. Dies geht aus einer Anfang Dezember veröffentlichten Mitteilung des Europäischen Rates hervor.

    Anbieter von Krypto-Dienstleistungen müssten demnach zukünftig "vollständige Angaben über Auftraggeber und Begünstigte der von ihnen durchgeführten Transfers von virtuellen Vermögenswerten oder Kryptowerten erheben und zugänglich machen." Damit sollen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindert werden.


    Grundsätzlich sollen anonyme digitale Geldbörsen, sogenannte 'unhosted Wallets', verboten werden.


    Krypto-Experte Phillip Sandner, Leiter des Frankfurter Blockchain Centers, begrüßt den EU-Vorstoß. Denn "der Kryptowährungsmarkt wird dadurch weiter reguliert. Das bietet Anlegerschutz und führt zunehmend dazu, dass auch Unternehmen das Thema 'Kryptowährungen' ernster nehmen." Die Nachverfolgung von Krypto-Transaktionen diene auch der Geldwäscheprävention.


    Ein Verbot anonymer Krypto-Wallets, sogenannter 'unhosted Wallets', "sei jedoch faktisch nicht durchsetzbar", so Sandner gegenüber wallstreet:online. Denn letztlich sei ein anonymes Krypto-Wallet nichts anderes als, "ein 'private-Key' [ein Art Passwort für eine Kryptowährung] ", den nur eine Person kenne.


    Derjenige, der den 'private-Key' kenne, könne dann über die jeweiligen Token verfügen. Der "'private-Key' werde aber nicht vom System oder einer Instanz zugeteilt", sondern werde vom Besitzer der Token selbst gewählt, so Sandner.


    Deshalb könne die EU zwar anonyme Krypto-Wallets untersagen, ein Verbot der Selbstaufbewahrung von Token sei aber kaum durchsetzbar. "Schließlich könnte ich mir das Passwort ja im Kopf überlegen und es nie irgendwo hinschreiben." Sandner kritisiert deshalb: "Der Gesetzgeber hat die Grundlagen der Kryptografie nicht verstanden.“

    Katharina Gehra, CEO des Münchner Blockchain-Startups Immutable Insight, begrüßt den Regulierungsvorstoß der EU ebenfalls. Im Gespräch mit Martin Kerscher von wallstreet:online TV sagte sie: "Ich bin grundsätzlich eine große Befürworterin für eine klarere Regulatorik, die den Akteuren in einer Blockchain-basierten Token-Ökonomie Spielregeln vorgibt, die verständlich und eindeutig sind."

    Bei anonymen Krypto-Wallets vertritt Gehra ein ähnliche Position wie Blockchain-Experte Sandner: "Ein Verbot von 'unhosted Wallets' ist naiv."


    Das teile ich zu 100%.

  • Phillip Sandner, Leiter des Frankfurter Blockchain Centers, begrüßt den EU-Vorstoß. Denn "der Kryptowährungsmarkt wird dadurch weiter reguliert. Das bietet Anlegerschutz und führt zunehmend dazu, dass auch Unternehmen das Thema 'Kryptowährungen' ernster nehmen." Die Nachverfolgung von Krypto-Transaktionen diene auch der Geldwäscheprävention.


    Ein Verbot anonymer Krypto-Wallets, sogenannter 'unhosted Wallets', "sei jedoch faktisch nicht durchsetzbar", so Sandner. Denn letztlich sei ein anonymes Krypto-Wallet nichts anderes als, "ein private-Key, den nur eine Person kenne.


    Derjenige, der den 'private-Key' kenne, könne dann über die jeweiligen Token verfügen. Der "'private-Key' werde aber nicht vom System oder einer Instanz zugeteilt", sondern werde vom Besitzer der Token selbst gewählt, so Sandner.


    Kurzum: Ein Verbot wird es nicht geben.

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