Man hört es auf den Gängen im Bundesfinanzministerium: Die Ampel will sich der Regelung in Österreich anschließen und Bitcoin-Gewinne ab 1.3.2022 besteuern. Noch ist das Gesetz nicht verabschiedet, aber offenbar existieren abstimmungsreife vorlagen.
Bitcoin-Gewinne werden mit Abgeltungssteuer besteuert, Altbestände (Erwerb bis Februar 2021) sind ausgenommen. Der Abgeltungssteuersatz beträgt pauschal 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge ist eine Sonderform der Einkommensteuer. Während der Steuersatz bei der "normalen" Einkommensteuer aber von der Einkommenshöhe abhängig ist – je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz –, gilt für Kapitalerträge, egal in welcher Höhe, grundsätzlich ein einheitlicher pauschaler Abgeltungssteuersatz von 25 %.
Bitcoin sollen künftig wie Aktien besteuert werden: Unabhängig von der Haltedauer soll für realisierte Kursgewinne eine Abgeltungssteuer anfallen, die als Quellensteuer von den Handelsbörsen abgeführt werden muss. Genau wie bei Aktien muss die Handelsbörse Einkaufs- und Verkaufskurse saldieren und den Gewinn vorab ermitteln.
Die Neuerung soll mit 1. März 2022 in Kraft treten. Altbestände sind ausgenommen. Als Altbestand gelten nur jene Kryptowährungen, die man bis 28.Februar 2021 – also ein Jahr vor Inkrafttreten der neuen Regelung – erworben hat.
Ein Verlustausgleich mit anderen Kapitaleinkünften ist möglich. Man kann also Bitcoin-Gewinne mit Aktienverlusten ausgleichen, die im gleichen Kalenderjahr realisiert worden sind, muss aber sauber zwischen den unterschiedlichen Einkommensarten des § 23 EStG unterscheiden. Auch kann man Krypto-Verluste mit Dividenden ausgleichen, nicht jedoch mit Sparbuchzinsen.