EU-Kommission ist für Bagatellgrenze von 1000 Euro für Zahlungen in Kryptowährungen aus Cold Wallets

  • Als die EU-Kommission im vergangenen Juli ein ganzes Bündel von Gesetzgebungsvorschlägen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorlegte, gehörte dazu auch ein Verbot anonymer Krypto-»Geldbörsen«, sogenannter Wallets. Alle Diensteanbieter der Branche sollten bei der Feststellung der Kundenidentität einer Sorgfaltspflicht unterworfen werden, also bei jedem Transfer vollständige Informationen über Absender und Empfänger aufnehmen. »Die heutigen Änderungen werden sicherstellen, dass Transfers von Kryptowerten wie Bitcoin vollends nachverfolgt werden können«, hieß es damals.


    Die Kommission war aber bereit, eine Bagatellgrenze zu gewähren. Die Sorgfaltsprüfung werde den Kredit- und Finanzinstituten sowie Anbietern von Krypto-Dienstleistungen nur vorgeschrieben, wenn sie entweder gelegentliche Transaktionen, die einen Geldtransfer darstellen, oder Transfers von Kryptowerten vornehmen, die über 1000 EUR hinausgehen.


    Leider haben sich die Rechtskonservative Assita Kanko und der Grüne Ernest Urtasun dagegen ausgesprochen, sie wollen nicht mal eine Bagatellgrenze.


    Sie schreiben in ihren Änderungsvorschlägen, Kriminelle könnten einer Entdeckung entgehen, indem sie eine große Transaktion in kleinere Beträge aufteilen und dabei mehrere scheinbar nicht miteinander verbundene Wallet-Adressen verwenden. Die Kurse der Kryptowährungen seien »zudem sehr volatil«, weshalb der Umgang mit einer Bagatellgrenze schwierig sei.


    Das ganze Vorhaben erscheint absurd, da sogar prozentual mehr Geldwäsche und Betrug mit Fiat-Währungen begangen werden, als mit Bitcoin.

  • BTCfresser

    Hat den Titel des Themas von „EU-Kommission ist für Bagatellgrenze von 1000 Euro für Zahlungen und Spenden in Kryptowährungen“ zu „EU-Kommission ist für Bagatellgrenze von 1000 Euro für Zahlungen in Kryptowährungen aus Cold Wallets“ geändert.

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