BMF will bald Klarheit über Steuerpflicht von Bitcoin schaffen

  • Nach Informationen des Manager Magazins erstellt das Ministerium zusammen mit den anderen Finanzbehörden gerade ein Schreiben, das die Besteuerung von Kryptowährungen klären soll. Grundsätzlich sind Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen steuerfrei, wenn sie länger als ein Jahr gehalten werden - die so genannte Spekulationsfrist. Wer seine Bitcoins oder Ether innerhalb eines Jahres wieder verkauft, zahlt darauf Steuern. Dann greift nicht wie bei Aktien die Abgeltungssteuer von 25 Prozent, sondern der persönliche Steuersatz. Auch das Bezahlen mit Kryptowährungen wird als Veräußerung gewertet, auf die Steuern zu zahlen sind.


    Das letzte BMF Schreiben bezog sich noch auf die umsatzsteuerliche Behandlung. Mit Urteil vom 22. Oktober 2015 hatte der EuGH nämlich entschieden, dass es sich bei dem Umtausch konventioneller Währungen in Einheiten der sog. virtuellen Währung Bitcoin und umgekehrt

    um eine Dienstleistung gegen Entgelt i. S. d. Art. 2 Abs. 1 Buchst. c MwStSysRL handelt, die unter die Steuerbefreiung nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. e MwStSysRL fällt.

  • Ich fidne es schon schwierig, dass § 23 EStG an das ununterbrochene Eigentum anknüpft, das passt nicht zum Bitcoin, weil er ja schon keine Sache nach 90 BGB ist.


    Dass unsere Politik davon überfordert ist, verwundert ja kaum.

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