Wegen unklaren Gesetzen: Bitcoiner geht für OTC-Handel ins Gefängnis


  • Wegen unklaren Gesetzen Bitcoiner geht für OTC-Handel ins Gefängnis

    Die unklare Regulatorik rund um den direkten Handel mit Kryptowährungen ist einem Bitcoiner nun scheinbar zum Verhängnis geworden. Er muss für mindestens 15 Monate ins Gefängnis.


    Mark Alexander Hopkins, auch bekannt als “Doctor Bitcoin” oder unter seinem Twitter-Namen Rizzn, muss laut eigenen Angaben für bis zu 15 Monate in ein Bundesgefängnis in den USA. Der Grund: Er führte ein Geschäft, bei dem er für seine Kunden “Over the Counter” (OTC, zu Deutsch über die Ladentheke) US-Dollar in Bitcoin tauschte. Seiner Gefolgschaft teilte er dies auf dem Weg ins Gefängnis per Tweet mit. Das Absurde dabei ist, dass sein Krypto-Dienst eigentlich bei der FinCen, der US-Aufsicht für Finanzkriminalität, registriert ist und somit legitim sein müsste.


    Mark Hopkins führte ein Geschäft als Over the Counter (OTC) Bitcoin Trader. Sprich das außerbörsliche Krypto-Geschäft von Wallet zu Wallet. Bekannt dürfte vielen im Krypto-Space der OTC-Handel im Zusammenhang mit Krypto-Walen sein. Diese nutzen häufig für größere Transaktionen anstelle von Krypto-Börsen einzelne Händler, bei denen sie Bitcoin und Fiatwährungen tauschen können. Dadurch vermeidet man am Markt Preisschwankungen. Doch: Gerne wird der OTC-Handel auch von Kriminellen genutzt. Hier können diese nämlich wegen der eher laxen “Know Your Customer” (KYC) Verfahren vermeintlich anonym Krypto mit Bargeld handeln.


    So auch im Fall von Mark Hopkins. Nicht er selbst, sondern einer seiner Kunden tauschte angeblich ohne sein Mitwissen gestohlene Gelder aus einem Betrug. Das ganze flog jedoch auf und schnell landeten Ermittler bei Hopkins, dem sie Beihilfe unterstellten. So stürmte das FBI am 23. Oktober 2020 das Haus des Traders und beschlagnahmte seine technischen Geräte wie Handys und Laptops.



    Nur ein Missverständnis?


    Da er eigenen Angaben zufolge nicht wissen konnte, dass er mit einem Betrüger Geschäfte gemacht hatte, vermutete Hopkins zu Beginn noch ein Missverständnis. So zeigte er sich angeblich kooperativ und beantwortete transparent die Fragen der Agenten, um für Aufklärung zu sorgen. In seinen Augen hatte er nichts falsch gemacht, weshalb er mit einer schnellen Niederlegung rechnete.


    Das änderte sich, als er zu weiteren Befragungen durch das FBI eingeladen wurde. Angeblich hätten die Behörden hier erklärt, ihm und seiner Frau die Mittäterschaft am Betrug anhängen zu können, womit beiden bis zu 35 Jahre im Gefängnis gedroht hätten. Um seine Frau zu schützen, willigte er so im Juni 2021 ein, für das Betreiben eines unregistrierten Krypto-Handelsgeschäfts und fahrlässiger Beihilfe zu einem Betrug ein Geständnis abzugeben. Und das, obwohl er nach seinem Wissen eigentlich ein angemeldetes Geschäft führte.


    Unklare Regulatorik


    Hopkins hatte eigentlich sein Bitcoin-Handelsgeschäft bei der FinCen, der staatlichen Behörde zur Aufklärung und Prävention von Finanzkriminalität, gemeldet und angeblich sogar von einem Anwalt auf die Konformität prüfen lassen.


    ...Da sieht man mal wieder, wo die ganze Regulator hinführen kann. Meint ihr, er kann den Anwalt, sofern er das tatsächlich überprüft hat, zumindest auf einen saftigen Schadensersatz verklagen?









  • ...Da sieht man mal wieder, wo die ganze Regulator hinführen kann. Meint ihr, er kann den Anwalt, sofern er das tatsächlich überprüft hat, zumindest auf einen saftigen Schadensersatz verklagen?




    Mit US Law kenne ich mich nicht aus. Nach deutschem Recht ist ein Schadensersatzanspruch durchaus denkbar, aus diesem Grund gibt es ja die Berufshaftpflicht für diesen Berufsstand.

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