Es gibt mal wieder etwas auf den Deckel für die Kryptowährungen!
Geplant ist von der CDU, CSU eine Verordnung gegen anonyme Transaktionen bei Kryptowährungen wie Bitcoin, Ether oder Monero.
Bei Krypto-Transaktionen soll zukünftig eine Auskunftspflicht bezüglich aller Transaktionsbeteiligten bestehen. So sollen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung über Digitalwährungen verhindert werden.
In einer Mitteilung des deutschen Bundestages vom 07. Juni heißt es: „Die Bundesregierung erarbeitet zurzeit eine Kryptowertetransferverordnung nach dem Geldwäschegesetz, mit der verstärkte Sorgfaltspflichten angeordnet werden sollen.“
„Mit der Verordnung sollen Risiken aus der Anonymität der Übertragung von Kryptowerten adressiert werden, um den Missbrauch für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Die Überprüfung von Zahlungsströmen durch Kryptowertetransfers soll ebenso wie bei Geldtransfers ermöglicht werden. Der Entwurf sehe die Anordnung der Übermittlung von Informationen über Auftraggeber und Empfänger bei der Übertragung von Kryptowerten vor.“