Ich habe gerade den Artikel
https://www.manager-magazin.de…8b-4d11-8c10-1f94059939af
gelesen und frage mich, was wirklich neu daran ist:
Zunächst sagt er vieles, was ohnehin klar ist:
"Doch auch ein Krypto-Investor muss einiges beachten, wenn er die Steuerfreiheit nach einem Jahr Haltedauer nutzen will. Was viele nicht wissen: Wenn ich innerhalb eines Jahres meine Bitcoins etwa in eine andere Kryptowährung wie Ethereum wechsle oder eine Ware damit bezahle, löse ich dadurch ein steuerliches Ereignis aus. Außerdem gilt die Steuerfreiheit nach einem Jahr Haltedauer nicht für Kryptowährungs-ETFs oder Derivate, die lediglich die Wertentwicklung von Kryptowährung wie Bitcoin oder Ether abbilden. Auf Kursgewinne dieser Assets muss man, ebenso wie bei Aktien auch, in jedem Fall Steuern bezahlen, unabhängig von der Haltedauer."
Sorgen macht mir die Äußerung: „Die EU-Kommission hat außerdem für dieses Jahr angekündigt, die sogenannte DAC8-Richtlinie zum automatischen Informationsaustausch auf Kryptowerte auszuweiten.“
Mit der 8. Änderung der EU-Amtshilferichtlinie (DAC-8) sollen ja Meldepflichten für Kryptowerte und E‐Geld in Europa eingeführt werden. Bis Mai 2021 steht eine öffentliche Konsultation an, bisher weiß man nicht, was es noch an Eingaben gab.
Als Grund für die DAC-8 wird die rasante Entwicklung und die weltweit zunehmende Verwendung von alternativen Zahlungs- und Investitionsmitteln – wie Kryptowerte und E‐Geld angeführt. Angeblich würden die in den letzten Jahren erzielten Fortschritte bei der Steuertransparenz möglicherweise untergraben und erhebliche Betrugs-, Steuerhinterziehungs- und Steuervermeidungsrisiken bergen, so der Rat in 13350/20, FISC 226 ECOFIN 1097 vom 27.11.2020.
Diese Meldepflichten werden vermutlich ähnlich dem Common Reporting Standard (CRS) ausgestaltet.
Aktuell kann man ja am Beispiel Bitpanda schon sehen, wie krass Nachweise für den legalen Besitz von Coins gefordert werden. Ich fürchte, dass es ab 2022 immer krasser wird, während das Bargeld weitgehend unreguliert bleibt.
Ich unterstütze jede Maßnahme gegen Geldwäsche, aber dann bitte nur Maßnahmen, die auch funktional. Wenn ich BTC-Transaktionen ab 1000 Euro meldepflichtig mache, ich aber parallel mit 250.000 cash ein Auto kaufen kann und sich kein Autohändler um § 49 GWG schert, dann stimmt etwas nicht.
Wer Lust hat, das zu diskutieren....nur zu!