Beim Indischen Verbot geht es ja noch viel weiter:
Dort ist nicht nur der Handel sondern auch der Besitz verboten. Spannend, wird sein, wie Tesla und Indien damit umgehen, denn Tesla plant den Eintritt in den indischen Markt über eine umständliche Unternehmensstruktur, um Steuern zu sparen, die ich als Mitarbeiter einer der big4 ganz spannend finde:
Der indische Arm von Tesla wurde mit einem genehmigten Kapital von $20.502 und einem eingezahlten Kapital von $1.367 in Bangalore gegründet. Teslas niederländische Tochtergesellschaft Tesla Motors ist die Muttergesellschaft von Tesla Motors und Energy India. Das ist erstmal nicht sonderlich neu aber die Auswirkungen der Verbote sind spannend:
Es gibt nämlich bis heute keine Klarheit darüber, ob das Gesetz irgendwelche Auswirkungen auf Nicht-Residenten in Indien hat. Wenn Nicht-Residenten nicht betroffen sind, dann ist es vernünftig zu glauben, dass Tesla Niederlande oder die Muttergesellschaft mit Hauptsitz in Palo, Alto, Kalifornien wenig zu befürchten haben. Solange die indische Tochtergesellschaft keine Kryptowährungen hält, umsetzt, überträgt oder handelt, wären sie in Übereinstimmung mit einem solchen zukünftigen Gesetz. Wenn das Gesetz jedoch extraterritorialer Natur ist, hat Tesla ein Problem.
Artikel 245 der indischen Verfassung erlaubt es dem Parlament des Landes, Gesetze für “das gesamte oder einen Teil des indischen Territoriums” zu erlassen, besagt aber auch, dass “kein vom Parlament erlassenes Gesetz als ungültig angesehen werden darf, weil es extraterritoriale Wirkung hätte.”
Die Inder sind angeblich die zweitgrößten Besitzer von BTC und halten über $1 Milliarde der Kryptowährung in ihren Wallets. Es wird spannend, wie es mit Bitcoin und Tesla in Indien weiter geht.