Beiträge von Steuervogel

    Ja, konkret wäre gut.


    Solche Übersicht kenne ich nicht, zudem kommt es immer auf das Zusammenspiel zwischen Herkunftsstaat und Zielstaat an.


    Grundsätzlich gilt das Welteinkommensprinzip in der westlichen Welt, das heißt, alles Einkommen ist (vorbehaltlich etwaiger Quellensteuern in den Ländern der Steuerquelle) dort zu versteuern, wo der Steuerpflichtige seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. In Deutschland regelt dies für den Wohnsitz (§ 8 AO) oder den gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO). In Deutschland gilt darüber hinaus die 183-Tage-Regelung, wobei dies auch nur im Grundsatz gilt und die Berechnung oft kompliziert ist.


    Den Wohnsitz kann man durch Anmeldung selbst gut steuern, so dass hier weniger Fallen drohen. Gefährlichen wird in solchen Steuermodellen daher häufiger der "gewöhnliche Aufenthalt". Daran scheiterte 2002 auch Boris Becker, dem vorgeworfen wurde, sich trotz Wohnsitz in Monaco tatsächlich zwei Jahre auf dem ausgebauten Dachboden in der Wohnung seiner Schwester in München aufgehalten zu haben. Dummerweise konnte das Finanzamt ihm den Aufenthalt nachweisen und so wurden zwei Jahre Haft auf Bewährung und eine Geldstrafe von 500.000 € fällig: https://www.faz.net/aktuell/ge…ge-haftstrafe-169298.html


    Becker war weniger als ein halbes Jahr pro Jahr in München. Er hatte weder eine eigene Wohnung noch bezog er sein Elternhaus (was für kurze Zeit kein Problem darstellen würde). Boris Becker machte einen anderen Fehler, mit dem ihm München als Lebensmittelpunkt zugerechnet wurde: Boris Becker hatte nämlich einen Schlüssel zur Mietwohnung, die auf dem Namen seiner Schwester lief. Im Prozess gab er letztlich zu über 2 Jahre hinweg in einer „spartanisch eingerichteten“, aber doch recht großen 203 qm Wohnung in München-Bogenhausen gelebt zu haben. Obwohl nicht auf seinen Namen, hatte er mittels eines Schlüssels Zutrittsgewalt und konnte gehen wann und wie er wollte. Das qualifizierte ihn als steuerpflichtig in Deutschland.


    Die allgemeine Definition für gewöhnlichen ist im Gesetz definiert:

    Der gewöhnliche Aufenthalt liegt in Deutschland, wenn ein Steuerpflichtiger sich zusammenhängend mehr als sechs Monate in Deutschland befindet. Kurzfristige Unterbrechungen bleiben unberücksichtigt. Aufenthalte, die ausschließlich Besuchs- und Erholungszwecken dienen und nicht länger als ein Jahr andauern, werden bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer nicht mit einbezogen.


    Beispiel: Arbeitnehmer A ist für seinen deutschen Arbeitgeber mehrere Monate lang jeweils von Montag bis Freitag in den Niederlanden tätig. Seine Wochenenden verbringt er bei seiner Familie in Deutschland. Dazu fährt er an jedem Samstagmorgen von den Niederlanden nach Deutschland und an jedem Sonntagabend zurück in die Niederlande.


    Ergebnis: Auch die Samstage und Sonntage sind als volle Anwesenheitstage in den Niederlanden im Sinne der 183-Tage-Klausel zu berücksichtigen, weil sich A an diesen Tagen zumindest zeitweise dort aufgehalten hat.


    Dann kann es einen besonderen Bezugszeitraum für die 183-Tage-Regelung geben, nämlich das Kalenderjahr oder

    das abweichende Steuerjahr (zum Beispiel Großbritannien, 6. April eines Jahres bis 5. April des Folgejahres) oder

    einen beliebigen Zeitraum von zwölf Monaten (zum Beispiel Luxemburg und Norwegen).


    Man sieht also, es kommt sehr auf die Einzelfälle an.


    Am besten schildert der Fragesteller mal ein konkretes Beispiel, wo er gemeldet ist, wo er sich hinmelden will, wie lange er sich dort aufhalten will und was er sonst noch plant.

    Die Demos gehen weiter: https://www.dw.com/de/tausende…in-el-salvador/a-59536185


    Was ich mich aber frage: Was genau stört die Leute am Bitcoin, was am Dollar besser ist? Vermutlich bekommen die das technisch nicht geregelt, wenn sie keine Cold Wallet und keine guten Handys und dazu wenig Bildung haben oder weiß jemand etwas genaueres?


    Immerhin gibt es beim BTC keine Inflation, wie bei der türkischen Lira. Mich würde so eine inflationierende Währung ja mehr stören als technische Hürden.

    auch von mir ein schöner artikel dazu:


    Der Einzelhandelsriese Walmart sagt, dass Bitcoin jetzt in 200 seiner Filialen in den USA gekauft werden kann. Die Kryptowährung wird über Coinstar-Kioske in Walmart-Filialen angeboten. Coinstar bietet Bitcoin derzeit an mehr als 8.000 Kiosken an.


    Dies ist Teil eines Pilotprogramms mit Coinstar, das Automaten betreibt, die es Kunden ermöglichen, US-Münzen in Papierscheine oder Geschenkkarten zu tauschen. Laut Walmart-Sprecherin Molly Blakeman begann das Pilotprogramm Anfang des Monats.


    Um Bitcoin in den teilnehmenden Walmart-Filialen zu kaufen, müssen die Kunden einen Coinstar-Kiosk im Walmart aufsuchen. Sie müssen ein Konto bei der Kryptowährungsbörse Coinme haben, und für jeden Kauf wird eine Transaktionsgebühr von 4 % und eine Bargeldumtauschgebühr von 7 % erhoben. Die Käufer erhalten einen Gutschein, der sofort bei Coinme gegen BTC eingelöst werden kann. Coinstar weist darauf hin, dass man bei Coinstar nur mit Papiergeld Bitcoin kaufen kann, und betont, dass Münzen für BTC-Käufe nicht akzeptiert werden.


    Coinstar und Coinme haben zusammengearbeitet, um Bitcoin an mehr als 8.000 Kiosken anzubieten, darunter auch an 200 Walmart-Standorten. Coinstar-Kioske sind auch in anderen Einzelhandelsketten und Lebensmittelgeschäften zu finden, darunter CVS, Hy-Vee, Winn-Dixie, Fresco y Mas und Harveys.


    Walmart wurde kürzlich Opfer einer gefälschten Pressemitteilung, in der behauptet wurde, dass der Einzelhandelsriese sich darauf vorbereite, Litecoin in seinen Geschäften zu akzeptieren.


    In der Zwischenzeit untersucht Walmart, wie Kryptowährungen in sein Geschäft passen könnten. Im August veröffentlichte das Unternehmen ein Stellenangebot für einen "Digital Currency and Cryptocurrency Product Lead". Walmart erklärte: "Als Experte für digitale Währungen/Kryptowährungen und Blockchain-bezogene Technologien werden Sie die Vision für die Produkt- und Funktions-Roadmap vorantreiben."

    Habe mal etwas gegooglt:


    Das Land Nordrhein-Westfalen versteigert in einer Auktion am 25. Oktober Bitcoin, die aus kriminellen Aktivitäten stammen und von Strafverfolgern beschlagnahmt worden sind. Wie Justizminister Peter Biesenbach, der Leiter der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC), Oberstaatsanwalt Markus Hartmann und der dafür zuständige Staatsanwalt Andreas Brück in einer gemeinsamen Mitteilung erklärten, seien "Bitcoin im Wert eines achtstelligen Euro-Betrags" aus verschiedenen Straftaten sichergestellt worden. Genaue Angaben zur Anzahl der angebotenen Bitcoin machen die Beteiligten nicht.

    Die beschlagnahmten Bitcoin in Millionenhöhe sollen "nun nach und nach verwertet werden", heißt es in einer Mitteilung der NRW-Justiz. Unklar ist, ob bei der nun angesetzten Auktion gleich alle Bitcoin oder nur ein Teil davon unter den virtuellen Hammer kommen.


    Aus welchen Straftaten die Bitcoin stammen, soll vor Beginn Auktion in einer Pressekonferenz der Kölner Staatsanwaltschaft bekannt gegeben werden.


    Die wreden also nicht alle auf einmal onlinestellen. Trotzdem wird es ein Delta zum Marktpreis geben.

    Die Höhe des Startgebots für die Versteigerung ist derzeit noch unbekannt, wobei ich das auch nicht wichtig finde.

    Spannend ist vielmehr die Frage, ob die Plattform so viele User hat, dass überhaupt genug Nachfrage zustande kommt, um eine 8-stellige Summe auszugeben? Ich kannte die Auktionsseite bisher z.B. nicht.


    Nächstes Problem: Die Auktionen dauern ein paar Tage. Der Höchstbietende erhält am Ende die Auktionsware. Was ist, wenn der Kurs während der Aktion stark schwankt, ich aber mein Gebot nicht zurück ziehen kan? Das ist ein echtes Risiko, weil ich während der Auktion das Währungsrisiko trage. Eigentlich kann man daher nur in den letzten Minuten bieten.


    Weiß einer, wie lang die Zeitspanne genau ist? Wirklich erhellend sind die FAQ nicht: https://www.justiz-auktion.de/faq?p=3#Dauer

    Nein, lovoo. Wird an eurer Einschätzung aber nichts ändern, danke euch

    Ganz sicher nicht, das ist ja noch schlimmer als Tinder.


    Der Bitcoin Scam bei Tinder läuft so ab:


    Meist asiatische Frauen (oder Personen, die sich als asiatische Frauen ausgeben) versuchen, das Vertrauen ihrer Opfer auf Tinder gewinnen, bevor sie das Gespräch auf Whatsapp oder WeChat verlagern. Dann dreht sich das Gespräch um Investitionen und "einen Insider-Tipp über einen neuen Krypto-Wert" oder den reichen Onkel des Mädchens, der ein Blockchain-Investor ist, usw.


    Sobald die Opfer Geld überweisen, ist ihr Geld weg. Hunderte von Tinder-Nutzern haben ihre Erfahrungen in Reddit-Beiträgen geteilt - obwohl keiner sagt, dass er tatsächlich darauf hereingefallen ist.


    Tinder-Nutzer "John" teilte seine Tinder-Erfahrung mit "Zhang Yu" mit Brave New Coin. "Sie behauptete, sie käme aus Qingdao, China", sagt er, "aber ihre Nummer wurde als in Bangkok erkannt. Ihre WhatsApp-Nummer war angeblich chinesisch, aber ich weiß, dass WhatsApp in China nicht funktioniert. Sie gibt sich als Tochter eines reichen Weinbergbesitzers aus und schickt Bilder von ihrem protzigen Lebensstil." John sagt, das Gespräch sei schnell auf Krypto gekommen. "Sie nannte diese Website - ghvcoin.com - und bat beharrlich darum, sich zu registrieren und mit dem Handel zu beginnen. Sie beharrt darauf, dass sie jeden Tag locker 10.000, 20.000, 40.000 Dollar mit dem Handel von GHVcoin verdient."


    John sagt, er habe den Scam sofort erkannt. "Die GHV-Website enthält keine Angaben zur Unternehmensregistrierung - kein Team hinter dem Projekt - keine physische Adresse - ich bin sicher, dass es nur gebaut wurde, um BTC- und ETH-Einzahlungen zu erhalten."


    Eine noch unheimlichere Version dieses Betrugs besteht darin, dass echte Frauen Krypto-Inhaber auf Tinder ansprechen, indem sie sie unter Drogen setzen und dann versuchen, ihre Krypto-Konten zu leeren. Jameson Lopp, CTO bei Casa, hat getwittert, dass ein vermögender Casa-Kunde kürzlich auf diese Weise angesprochen wurde.


    Generell sollte eine Tinder oder Lovoo Bekanntschaft, die sofort Dollar oder Bitcoin zum Thema macht, sehr kritsich gesehen werden. Selbst, wenn es kein Scam ist, könnte es ein sehr teures Golddigger Girl sein, dass man sich als Mann auch gut ersparen kann.

    Auf den ersten Blick mag es so aussehen, als ob die Einführung von Bitcoin als gesetzliches Zahlungsmittel in El Salvador gut für das Land ist. Allerdings stellen viele die Entscheidung infrage. Die Hauptbedenken haben mit der Volatilität des Bitcoinkurses zu tun. Die kurzfristige Volatilität des Bitcoinpreises kann zu Problemen für diejenigen führen, die sich ihr Gehalt in Bitcoin auszahlen lassen. D


    Die Bürger des Landes protestierten, weil das Land den Bitcoin als gesetzliches Zahlungsmittel einführt. Eine Bürgerinitiative reichte sogar Klage ein. Sie befürchten auch, dass die Volatilität zu Problemen führen könnte. Der Präsident selbst wirbt für das Asset und sagt, dass es für das Land positive Auswirkungen haben wird. Bukele plant auch, Bitcoin mithilfe von Vulkanen zu minen, auch wenn es in dieser Angelegenheit noch nicht allzu viele Fortschritte gegeben hat.


    Es wird wahrscheinlich noch ein paar Monate dauern, bis genügend Daten vorliegen, um die Auswirkungen der BTC-Einführung in El Salvador zu beurteilen. Es spricht zwar nichts dafür, dass sich der Bitcoin kurzfristig durchsetzen wird. Die Tatsache, dass die Verwendung von Bitcoin freiwillig ist, könnte die Akzeptanz immerhin fördern.

    Die Federal Reserve hat das Angebot an im Umlauf befindlichen US-Dollar, gemessen an der Geldmenge M2, von 15,35 Billionen US-Dollar im Februar 2020 auf 20,26 Billionen US-Dollar im Mai 2021 dramatisch erweitert. Das ist ein Anstieg von 32 Prozent, der in der modernen US-Geschichte in Friedenszeiten beispiellos ist.


    Ich wundere mich schon sehr, dass der Goldpreis da nicht deutlich steigt.

    „Dieser Regulierungswahn scheint in Kaskaden zu kommen und ist nur einer von unzähligen, andauernden Versuchen, den Gebrauch von Kryptowährungen in China zu reglementieren“, sagt Julian Hosp, Gründer der Kryptoplattform CakeDeFi. „Bis jetzt hat es allerdings wenig gefruchtet, und auch die Auswirkungen auf den Kryptomarkt scheinen jedes Mal weniger signifikant als zuvor.“ Diesmal gebe es jedoch einen frappierenden Zustrom von neuem Kapital in dezentrale Kryptobörsen wie Uniswap, um Kryptowährungen vollständig dezentral aufzubewahren.


    Ich frage mich, ob das so stimmt. Inwieweit kann China auch dezentralen Börsen den Garaus machen, indem man IPs blockt oder die Börsen infiltriert und die Teilnehmer in China verfolgt?


    Ist bekannt, ob denn die Transaktionen in China auch wirklich zurückgegangen sind und nicht nur das Mining?


    Bezahlen kann man dort ja keine Waren mehr. Auch Russland scheint in diese Richtung zu gehen: https://de.beincrypto.com/russ…smittel-ab-2021-verboten/


    Immerhin die USA wollen diesen Weg nicht beschreiten.

    Da es sich bei den durch Krypto-Lending erhaltenen Zinserträgen um Einkünfte aus sonstigen Leistungen gem. § 22 Nr. 3 EStG handelt, gilt eine Freigrenze von 256 Euro.


    Beträge darüber werden mit dem perönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Außerdem wäre die spätere Veräußerung gem. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG der durch das Lending erlangten Kryptowährung mangels Anschaffungsvorgangs nicht steuerbar.


    In Deutschland ist die Besteuerung der durch das Krypto-Lending erhaltenen Zinsen jedoch nicht abschließend geklärt. Zum einem wird diskutiert, ob es sich dabei um Kapitaleinkünfte gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG handelt, da es sich bei der Hingabe der Kryptowährung um ein klassisches, verzinsliches Darlehen handelt. Anderseits wird von Finanzämtern immer wieder angenommen, dass es sich bei den erzielten Zinserträgen durch Lending um Einkünfte aus sonstigen Leistungen gem. § 22 Nr. 3 EStG handelt.


    Die erhaltene Kryptowährung in Form von Zinsen ist im Zeitpunkt des Zuflusses zu bewerten. Es handele sich deshalb nicht um Kapitaleinkünfte, da die Hingabe der Kryptowährung gerade keine Hingabe von Kapital, sondern vielmehr eine Sachleistung darstelle. Begründet wird dies damit, dass sich eine Kapitalforderung auf eine Geldleistung beziehen muss, nicht aber auf eine Sachleistung, wie es bei Kryptowährungen der Fall ist.


    Kontrovers diskutiert wird auch, ob der Verleih einer Kryptowährung zu einer Verlängerung der Haltefrist nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG führt. Eine Verlängerung der Haltefrist tritt danach nur dann ein, wenn ein Wirtschaftsgut


    nach dem 31.12.08 angeschafft wurde,


    als Einkunftsquelle genutzt wird und


    damit Einkünfte erzielt werden.


    Unter Nutzung als Einkunftsquelle ist zu verstehen, dass die betroffenen Wirtschaftsgüter eine eigenständige Erwerbsgrundlage bilden. Maßgeblich ist also die Frage, ob mit der Kryptowährung Einkünften erzielt werden.


    Beim Lending werden jedoch in der Regel keine Einkünfte aus dem Wirtschaftsgut (der Kryptowährung), sondern aus dem Verleihgeschäft erzielt (als Ertrag aus der Forderung). Weil in diesen Fällen kein Missbrauch vorliegt, kann es bei der Haltefrist von einem Jahr bleiben. Auch das Bayrische Landesamt für Steuern hat bestätigt, dass die erhaltenen Zinsen nicht Ausfluss des „anderen Wirtschaftsgutes Fremdwährungsguthaben“, sondern vielmehr Ausfluss der eigentlichen Kapitalforderungen sind.