Beiträge von amarschF

    Es gibt News!!!


    Der Dogecoin erhielt am Dienstagmorgen einen Schub, als Elon Musk ankündigte, dass Tesla Dogecoin akzeptieren wird.


    Tesla-CEO Elon Musk hat via Twitter angekündigt, dass sein Elektroautounternehmen Dogecoin (DOGE) für einige Produkte akzeptieren wird. In einem Tweet am Dienstagmorgen schrieb Musk: "Tesla will make some merch buyable with doge & see how it goes."


    Musk wurde gerade vom Time Magazine zur Person des Jahres ernannt und sagte, dass DOGE für Transaktionen besser geeignet ist, als Bitcoin. Der Tesla-Chef stellte fest, dass BTC als Wertaufbewahrungsmittel dagegen besser geeignet ist.


    Der Preis des Dogecoin stieg um 28,5 % von 0,1699 $ zum Zeitpunkt von Musks Tweet auf 0,2183 $ in etwas mehr als einer Stunde.


    In der Zwischenzeit hat Tesla immer noch nicht die Annahme von Bitcoin wieder aufgenommen. Das Elektroautounternehmen begann im März mit der Annahme von BTC. Allerdings wurde die Annahme der Kryptowährung im Mai aufgrund von Umweltbedenken eingestellt. Musk sagte später, dass Tesla die Annahme von BTC wieder aufnehmen wird: "Wenn es eine Bestätigung für eine angemessene (~50%) saubere Energienutzung durch Miner mit einem positiven Zukunftstrend gibt, wird Tesla wieder Bitcoin-Transaktionen erlauben."


    Nichtsdestotrotz hält Tesla immer noch BTC in seiner Bilanz im Wert von etwa 1,26 Milliarden Dollar am Ende des dritten Quartals. Das Unternehmen besitzt keine DOGE. Musk sagte jedoch zuvor, dass er persönlich Dogecoin, Bitcoin und Ether besitzt.


    Musk hat bereits angedeutet, dass Tesla Dogecoin akzeptieren wird. Im Mai hat er eine Umfrage auf Twitter gestartet, in der er seine Anhänger fragte, ob Tesla DOGE akzeptieren sollte. 78,2 % sagten Ja. Seitdem hat er enthüllt, dass er die Meme-Kryptowährung als die Kryptowährung des Volkes ansieht. Im August stimmte er mit dem Shark-Tank-Star Mark Cuban, dem Besitzer des NBA-Teams Dallas Mavericks, überein, dass "die Gemeinschaft für DOGE am stärksten ist, wenn es darum geht, sie als Tauschmittel zu verwenden."

    Soweit ich das mitbekommen habe kann man die Dinger aktuell nicht für 480 Euro kaufen, bzw. haben die eine Lieferzeit von 3-4 Monaten. Wenn man aktuell einen haben will muss man 1.200-1.500 Euro auf den Tisch legen.

    Krass, so teuer ist das gerade? Hab gar nicht mitbekommen, dass die Preise immer noch so durchgedreht sind.

    Man kann die Hardware Kaufen (ca. 480 Euro), erhält den vollen Mining Wert, 1 HNT = ca. 21 Euro.


    Wenn man die Hardware nicht selbst kaufen will (ich will erstmal kein Geld riskieren) und sich über ihub anmeldet, bekommt man di Hardware (angeblich!) umsonst, dann sieht die Rechnung abzüglich der Provision für ihub so aus:

    4 HNT/Tag aus = 28€ x 3 = 84 Euro, davon (in den ersten 90 Tagen) 15% = 12 €/Tag x 30 Tage = 360 Euro/Monat

    Die Stromkosten kann ich leider nicht gut abschätzen, gehe aber von max 3,- Euro pro Ta aus (ca. 10 KWH)


    Hört sich erstmal super an. Jetzt aber der Haken: Bei sehr vielen Usern kommt die Kostenlose Hardware nicht an, ich kenne nicht einen, wo das Angebot geklappt hat. Man muß also 500,- Euro investieren ohen zu wissen, wie sich der Wert dieses ungedeckelten Coin entwickelt. Das schreckt erstmal ab.


    Oder hat irgendeiner von Euch die Hardware von Ihob erhalten?

    In Deutschland undenkbar, in El Salvador offenbar Realität:


    El Salvadors Staatspräsident Nayib Bukele hat sich einem Twitter-Post zufolge der Verwaltung der Bitcoin-Rücklagen des Staats selbst angenommen. Wie Bukele am 5. Dezember auf der Kurznachrichtenplattform geschrieben hatte, kauft “El Presidente” die Staats-BTC auf seinem Smartphone.


    Am 4.12. 2021 twitterte er: "Missed the fucking bottom by 7 minutes"


    Kurzfristig mag er auf diese Weise gewinne einfahren aber langfristig verlieren diese Trader immer alles. Das ist nicht gut, wenn man mit Staatsknete handelt!

    Die Regulierungsbehörde FSCA in Südafrika kündigt an, dass Südafrika Anfang 2022 einen Regulierungsrahmen für Kryptowährungen vorlegen wird.


    Die südafrikanische Regulierungsbehörde für den Finanzsektor, die Financial Sector Conduct Authority (FSCA), wird Anfang 2022 einen neuen Regulierungsrahmen für Kryptowährungen vorlegen, da man BTC als hochgradig riskante Produkte ansieht.


    Laut Unathi Kamlana, einem Kommissar der FSCA, wird der neue Rahmen festlegen, wie der Handel mit Kryptomünzen wie Bitcoin (BTC) abgewickelt werden soll. In einem Interview erklärte Kamlana, seine Organisation sei nicht daran interessiert, hochriskante Produkte zu legitimieren. Der Beauftragte sagte:


    Wir wollen in der Lage sein, einzugreifen, wenn wir der Meinung sind, dass es sich bei den Produkten, die potenziellen Kunden angeboten werden, um Produkte handelt, die sie nicht verstehen und die potenziell sehr riskant sind. Wir müssen sehr vorsichtig sein, um sie nicht einfach zu legitimieren.


    Die FSCA, die Berichten zufolge die Regeln für den Kryptohandel in Zusammenarbeit mit anderen Regulierungsbehörden ausarbeitet, wird auch untersuchen, wie die Währungen mit traditionellen Finanzprodukten interagieren und ob diese eine Gefahr für die Finanzstabilität darstellen.


    In seinen Ausführungen behauptet Kamlana jedoch, dass Kryptowährungen noch kein systemisches Risiko für die Stabilität des Finanzdienstleistungssektors darstellten. Der Kommissar sagte jedoch, dass der FSCA Kryptowährungen als Vermögenswerte und nicht als Währung ansieht.


    Im Einklang mit der von mehreren Ländern eingenommenen Haltung forderte Kamlana die Südafrikaner auf, privat ausgegebene/geschaffene digitale Währungen zu meiden, da diese nicht so stabil und zuverlässig seien wie die von den Zentralbanken ausgegebenen Stablecoins.


    "Ich denke, wenn ich Kleinanlegern einen Rat geben sollte, würde ich sagen, dass sie abwarten sollten, was bei der Arbeit der Zentralbank herauskommt. Das beste Ergebnis in Bezug auf stabile Münzen ist das, was aus der Innovation der Zentralbank hervorgeht, da sie zuverlässig und stabil sind", sagte Kamlana.


    Im Sommer 2021 waren die Töne jedoch noch deutlich härter:


    Damals wollte man Bitcoin-Überweisungen ins Ausland in Südafrika sogar unter Gefängnisstrafe stellen. Zumindest wenn es nach der “Intergovernmental Fintech Working Group” (IFWG) geht. Die Arbeitsgruppe, der unter anderem die südafrikanische Notenbank und die Finanzamarktaufsichtsbehörde FSCA angehören, hatte sich der Entwicklung von “verantwortungsvoller Innovation” im Finanzmarkt verschrieben.


    Damals forderte der Manager von Luno eine Regulierung nach Augenmaß an. Luno ist eine Krypto-Börse, die nach eigenen Angaben über 2,1 Millionen Kunden in Südafrika zählt.


    Offenbar waren diese Forderungen erfolgreich.

    Der jüngste Hack der großen Krypto-Börse BitMart in Asien könnte einer der verheerendsten bisher sein. BitMart hat nach eigenen Anaben $196 Millionen in verschiedenen Kryptowährungen verloren.


    Ein Tweet der Sicherheitsanalyse-Firma PeckShield machte erstmals am Samstagabend auf den angeblichen Hack aufmerksam. Eine der BitMart-Adressen zeigt derzeit stetige Abflüsse ganzer Token-Guthaben, einige im Wert von mehreren zehn Millionen Dollar, an eine Adresse, die derzeit von Etherscan als "BitMart-Hacker" bezeichnet wird.


    In einem Folge-Tweet schätzt PeckShield die Verluste auf 100 Millionen Dollar in verschiedenen Kryptowährungen auf der Ethereum-Blockchain und 96 Millionen Dollar auf der Binance Smart Chain.


    Der Hacker hat systematisch den dezentralisierten Exchange (DEX) Aggregator 1inch genutzt, um die gestohlenen Vermögenswerte gegen die Kryptowährung Ether (ETH) zu tauschen, und eine zweite Adresse verwendet, um die ETH in den Datenschutzmischer Tornado Cash einzuzahlen, wodurch die gehackten Gelder schwerer zu verfolgen sind.


    In einem offiziellen Telegram-Kanal behaupteten Vertreter von BitMart zunächst, dass es sich bei den Abflüssen um Routineabhebungen handelte, und bezeichneten die Berichte über den Hack als "Fake News".


    Am Sonntag wendete sich dann aber das Blatt: Sheldon Xia, Gründer und CEO von BitMart.com, wurde am Sonntag zitiert:


    1/3 Wir haben einen groß angelegten Sicherheitsverstoß im Zusammenhang mit einer unserer ETH Hot Wallets und einer unserer BSC Hot Wallets festgestellt. Im Moment sind wir noch dabei, die möglichen Methoden zu ermitteln. Die Hacker waren in der Lage, Vermögenswerte im Wert von ca. 150 Millionen USD abzuziehen.


    2/3 Die betroffenen ETH Hot Wallets und BSC Hot Wallets tragen einen kleinen Prozentsatz der Vermögenswerte auf BitMart, alle anderen Wallets sind sicher und unbeschädigt. Wir führen derzeit eine gründliche Sicherheitsüberprüfung durch und werden Sie über den weiteren Verlauf informieren.


    3/3 Im Moment setzen wir die Auszahlungen bis auf Weiteres aus. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis und Ihre Geduld in dieser Situation. Wir danken Ihnen vielmals.

    Ein von der Europäischen Zentralbank (EZB) veröffentlichtes Papier erörtert verschiedene Bedingungen für die erfolgreiche Einführung von digitalen Zentralbankwährungen (CBDC) wie dem digitalen Euro, wobei eine umweltfreundliche Prof-of-Stake Technologie scheinbar eine große Rolle spielt.


    In einem von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten Papier werden verschiedene Bedingungen für die erfolgreiche Einführung von digitalen Zentralbankwährungen erörtert. Die Autoren weisen auch auf verschiedene Risiken hin, die solche Projekte mit sich bringen, wie die Gefahr der Verdrängung des Privatsektors.


    Das wichtigste aus Sicht der EZB: Ein digitaler Euro sollte weitgehend für Zahlungen, nicht dagegen für Investitionen genutzt werden.


    Um ein erfolgreiches CBDC zu schaffen, muss eine Währungsbehörde die digitale Währung als weit verbreitetes Zahlungs- und Tauschmittel etablieren, das auch eine ausreichende Wertaufbewahrungsfunktion hat, so das von der Europäischen Zentralbank veröffentlichte Papier. Gleichzeitig müssen die Zentralbanken sicherstellen, dass Währungen wie der digitale Euro nicht zu einem bedeutenden Investitionsmittel werden, private Zahlungslösungen verdrängen oder die Vermittlungsfunktion des Bankensektors untergraben.


    Das diese Woche veröffentlichte Dokument wurde von drei hochrangigen EZB-Beamten - Fabio Panetta, Ulrich Bindseil und Ignacio Terol - verfasst. Sie listen die wichtigsten Erfolgsfaktoren für CBDCs auf und bieten ihre Expertenmeinungen zur Vermeidung von Risiken im Zusammenhang mit den digitalen Versionen von Fiat-Währungen an, die Dutzende von Ländern weltweit, darunter auch große Volkswirtschaften, derzeit erforschen oder entwickeln.


    In dem Papier werden drei Bedingungen für die erfolgreiche Einführung eines CBDC genannt. Die erste ist die "Händlerakzeptanz", die breit gefächert sein muss, d. h. die Nutzer sollten überall digital bezahlen können. Im Gegensatz zu Papiergeld ist eine digitale Währung wahrscheinlich mit Gebühren für jede Transaktion verbunden und erfordert spezielle Geräte für die Verarbeitung der Zahlungen. Auch sonst gibt es Unterschiede, obwohl beide Geldformen den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels haben. Die EZB geht näher darauf ein:


    Bargeld ist im elektronischen Handel unpraktisch, während die Einführung von CBDC als gesetzliches Zahlungsmittel Ausnahmen für Händler erfordern kann, die nicht über die für die Annahme bargeldloser Zahlungen erforderlichen Geräte verfügen.


    Der zweite Erfolgsfaktor wurde als "effizienter Vertrieb" definiert. Die EZB-Beamten zitieren einen Bericht des Eurosystems, demzufolge ein digitaler Euro von beaufsichtigten Intermediären wie Banken und regulierten Zahlungsanbietern vertrieben werden sollte. Um den Vertrieb der digitalen Zentralbankwährung zu fördern, können Anreize an beaufsichtigte Intermediäre gezahlt werden. In dem Dokument werden die Dienstleistungen der Intermediäre in zwei Kategorien unterteilt: Einführungs- und Finanzierungsdienste - dazu gehören die für die Eröffnung, Verwaltung und Schließung eines CBDC-Kontos erforderlichen Vorgänge - und Zahlungsdienste.


    Die "Nachfrage der Verbraucher" ist die dritte Erfolgsbedingung, die sich auf die Möglichkeit bezieht, das CBDC zu nutzen, um "überall, sicher und privat zu zahlen", wie das Papier betont. EZB-Direktoriumsmitglied Fabio Panetta und seine Kollegen sind der Ansicht, dass die Einwohner des Euroraums durch die Möglichkeit motiviert werden können, den digitalen Euro für Peer-to-Peer-Zahlungen (P2P) zu verwenden, die über die Reichweite bestehender privater Lösungen hinausgehen. Der Schutz der Privatsphäre könne ein weiterer Motivationsfaktor sein, sagen sie und weisen darauf hin, dass die Zentralbanken Techniken zur Verbesserung des Datenschutzes einsetzen und gleichzeitig die Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche einhalten könnten.

    Ein supergutes Video, das erklärt, wie absurd die EU an BTC rangeht.


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    Die EU-Botschafterinnen und ‑Botschafter haben sich heute auf ein Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über einen Vorschlag zur Aktualisierung der bestehenden Vorschriften über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers verständigt. Mit der Aktualisierung soll der Anwendungsbereich der Vorschriften auf bestimmte Kryptowerte ausgeweitet werden.


    Ziel des Vorschlags ist es, die Anbieter von Krypto-Dienstleistungen zu verpflichten, vollständige Angaben über Auftraggeber und Begünstigte der von ihnen durchgeführten Transfers von virtuellen Vermögenswerten oder Kryptowerten zu erheben und zugänglich zu machen. Zahlungsdienstleister tun dies bereits bei Banküberweisungen. Damit soll die Rückverfolgbarkeit der Transfers von Kryptowerten sichergestellt werden, damit mögliche verdächtige Transaktionen besser erkannt und erforderlichenfalls unterbunden werden können.


    Durch die vom Rat in seinem Standpunkt vorgenommenen Änderungen wird der Vorschlag der Kommission gestrafft und präzisiert, insbesondere durch die Einführung von Anforderungen an Transfers von Kryptowerten zwischen Anbietern von Krypto-Dienstleistungen und nicht betreuten elektronischen Geldbörsen. Außerdem sieht der Standpunkt vor, dass beim Transfer von Kryptowerten unabhängig vom Transaktionsbetrag alle Angaben über den Auftraggeber übermittelt werden. Angesichts der dringenden Notwendigkeit, die Rückverfolgbarkeit der Transfers von Kryptowerten sicherzustellen, sieht der Rat in seinem Standpunkt vor, die Anwendung des Vorschlags über Geldtransfers und der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) aufeinander abzustimmen.


    Was ist eure Meinung dazu?

    https://www.finanztip.de/blog/…geldanlage-betrueger-aus/


    Immerhin ist die Staatsanwaltschaft an 85 Plattformen dran:


    "Die Betrüger gingen professionell vor, beschäftigten Hotlines und Marketingfirmen. Und betreiben offenbar ein ganzes Netz solcher Websites: Nach zwei Jahren Ermittlung stießen die Staatsanwaltschaften auf 85 Betrugsplattformen und konnten mehrere davon sperren. Allerdings stehen insgesamt 250 unter Verdacht.


    Vermutlich mehrere zehntausend Anleger haben an dieses Betrugsnetz insgesamt 500 Millionen Euro verloren, schätzen die Behörden. Deutsche Ermittler durchsuchten zusammen mit Eurojust und Europol Gebäude in Bulgarien, der Ukraine, Zypern und den Niederlanden."

    Eine neue Betrugsseite rubyfinance.world ist am Start und es gibt auch schon viele Opfer.


    Angeblicher Sitz:

    Inure Consulting LTD. 2021 IBC 00018

    8 Copthall, Roseau Valley, 00152 Commonwealth of Dominica


    Spannend ist, dass in der Deutschen Variante steht:

    RubyFinance bietet keine Dienstleistungen für Bürger und Einwohner der folgenden Länder an: Afghanistan, USA, Frankreich, Ukraine, Iran, Irak, Japan, Kanada, Britisch-Kolumbien, Israel und Vereinigte Arabische Emirate.


    Da denkt sich der Deutsche vielleicht, puh, Glück gehabt, in der Deutschland ist es möglich :-)


    Offenbar läuft der Betrug so ab, dass über Anydesk oder Teamviewer die Rechner der Opfer gesteuert werden, damit sich die Callcenterbetrüger mit den Rentnern nicht so lange absabbeln müssen. Damit man mit seinem miesen Deustch auc nicht das komplizierte Wort "Anydesk" buchstabieren muß, sind die Links unten rechts gleich auf der Seite mit drauf :-)


    Wie man hier sehen kann, läuft der Betrug international ab:

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    Der arme Russe kommt auch nicht mehr an sein Geld. :-) Dort ist es die Domain Rubyfinancepro rubyfinance.pro

    Dateien

    • RubyFinance.pdf

      (2,48 MB, 568 Mal heruntergeladen, zuletzt: )

    Der Scam nennt sich Finmaxbo oder FinmaxForex Betrug oder auch FinmaxFX Anlagebetrug aus Litauen.


    Kommt man zu Finmax und möchte man ein Account errichten, hat man gleich einen an seiner Seite, der einem helfen möchte das Geld zu vermehren.

    Meist heisst die Betrügerplattform Finmaxbo oder FinmaxForex, aber es gibt auch Abwandlungen mit Finmax-xxxx.


    Ist das Geld weg, ist die Mitschuld nicht bei Finamx zu suchen - die alleinige Schuld hat der Kunde, da er auf die Empfehlung von Finmaxbo eingegangen ist.

    Reagiert man nicht auf der der Empfehlung wird man solange genervt, bis man es doch macht.


    Am Ende ist die Kohle zu 100% weg. Froh sein können diejenigen, die nur 250 Euro verloren haben.


    Die Webseite Finmaxfx wird offenbar von der Firma Max Capital Limited im Unternehmensregister der Pazifikinsel Vanuatu geführt, einem bekannten Steuerparadies, das keine Rechtsabkommen mit Deutschland besitzt. Eine Klage vor Gericht ist also völlig aussichtslos.


    Weitere Infos zu Finmaxfx gibt es hier: https://www.resch-rechtsanwael…trug-von-litauen-aus.html


    Auch hier ist die Bafin schon tätig geworden: https://www.bafin.de/SharedDoc…_210301_finmaxbo_com.html

    Sehr ähnlich, wie die der betrug Kantonal Beratung


    Der erste Schritt ist dort, dass Vertrauen in Anwälte und Polizei zu erschüttern, indem geschrieben wird:

    "Die meisten Menschen glauben immer noch, dass sie die Hilfe eines Anwalts/in oder der Polizei, ihr Geld zurückzubekommen, wenn sie betrogen wurden. Leider sind diese Instanzen nicht in der Lage Handelsverluste zurückerstatten. Die richtige Adresse für die Rückforderung Ihrer Gelder ist eine spezialisierte Abteilung von Emittenten; die sogenannte "Chargeback" -Abteilung. Das Rückerstattungsprozess Ihrer Gelder beginnt hier."

    Wenn man daruf eingeht, ist es nur ein weiterer Vorkassebetrug. Sehr viel ist ähnlich, wie bei der cyberrecoverygroup, vielleicht sind es sogar die gleichen Anbieter.

    Stop! Es ist nicht wahr, dass die Bafin gar nichts macht, sie macht nur fast nichts.

    Sie haben es mit ihren 2700 Mitarbeitern immerhin geschafft, nun diese Warnung auszusprechen:

    https://www.bafin.de/SharedDoc…im_auftrag_der_bafin.html


    Ich habe so einen Anruf auch schon erhalten, die Anrufer melden sich mit Bafin. Schon lustig.


    Dazu hat man sogar ein Bafin Verbrauchertelefon kostenfrei unter der Telefonnummer 0800 2 100 500 eingerichtet.


    Die Bafin muss endlich etwas gegen die Werbung bei Google und in den Werbenetzwerken großer Medienhäuser tun. Einfach Unterlassungsverfügungen als Mitstörer erlassen, ja ist etwas Arbeit aber ihr habt ja auch tausende von Leuten, die dann endlich mal was sinnvolles machen würden.


    Wenn die Bafin alleine die 500 Leute, die mit der Prüfung der Zuständigkeit (bzw. der kreativen Ablehnung) beschäftigt sind, mal für das Erlassen von Verfügungen gegen Mopo, Stern.de, fokus.de etc eingesetzt würden, wäre der Betrug schon deutlich kleiner.




    Während ältere Semester oft noch Vorurteile über Kryptowährungsinvestoren haben, sind junge und technisch versierte Individuen in einer Anti-Establishment-Mentalität dabei, den Bitcoin in immer neue Höhen zu treiben.


    Während zum Beispiel der Kryptowährungsreichtum zweifellos wächst, bedeutet das nicht unbedingt, dass ein signifikanter Teil der Menschen deshalb ihren Job aufgibt. Elf Prozent der Allgemeinbevölkerung geben an, entweder selbst ihren Job gekündigt zu haben oder jemanden zu kennen, der aufgrund seiner Krypto-Investitionen gekündigt hat.


    Auf die Frage:


    "Hat jemand, den Sie kennen, irgendwann im letzten Jahr seinen/ihren Job gekündigt, weil er/sie durch Investitionen in Kryptowährungen finanzielle Freiheit erlangt hat?"


    antworten 4%, dass sie bereits selbst für sich die Kündigung ausgesprochen haben, weil sie hohe Kryptogewinne gemacht haben. Immerhin 7% kennen so eine Person im Umfeld.


    Von diesen 4%, die selbst gekündigt haben, haben 27 Prozent angegeben, dass sie zuvor ein reguläres Einkommen von unter 25.000 US-Dollar gehabt hätten. 37 Prozent liegen zwischen 25.000 und 50.000 US-Dollar. Damit konnten offenbar auch Personen mit niedrigerem Jahreseinkommen vom Krypto-Boom profitieren. Vielleicht reicht ihnen aber auch ein relativ kleiner Geldbetrag, um einen eher schlecht bezahlten Job zu kündigen.


    Befragte, die aktiv oder gelegentlich an der Börse handeln, haben mit deutlich höherer Wahrscheinlichkeit in Kryptowährungen investiert. Während also schwerere Aktieninvestoren vielleicht nicht ihre Jobs als Folge von Kryptogewinnen aufgeben, sind sie diejenigen, die einen Großteil des Marktes antreiben.


    Interessanterweise scheinen diese Händler begonnen zu haben, den ursprünglichen Zweck und die Funktion von Kryptowährungen als Ganzes zu verändern. Bei ihrer Einführung sollten Kryptowährungen und die dahinter stehende Blockchain-Technologie eine Form von digitaler Währung bieten, die unabhängig von staatlichen Eingriffen war (was sie vor einem regelmäßigen wirtschaftlichen Zusammenbruch schützte) und gleichzeitig sicher und relativ anonym blieb (was sie auch zu einem Zufluchtsort für einige kriminelle Finanzaktivitäten machte). Doch in ihrer derzeitigen Funktion ähnelt sie inzwischen eher einer (sehr volatilen) Aktie.


    Ganze 28 % der Bevölkerung erwarten, dass ihre Krypto-Investitionen als langfristige Wachstumsinvestition fungieren, während fast ein weiteres Viertel (23 %) Krypto als kurzfristige Anlage betrachtet. Mit anderen Worten: Mehr als die Hälfte der Bevölkerung (51 %) ist der Ansicht, dass sich Kryptowährungen mehr oder weniger wie herkömmliche Aktien verhalten.


    Und diese Trends sind, wenn man sie nach Alter betrachtet, das Gegenteil von dem, was man erwarten würde.


    Die Jüngsten halten Kryptowährungen viel eher als langfristige Investition, während die über 55-Jährigen mit ihrer Vorliebe für Kryptowährungen als kurzfristige Anlage eine viel größere finanzielle Risikotoleranz zeigen.


    Aber macht Krypto die Menschen reicher?


    Unter denjenigen, die in Kryptowährungen investiert haben, sind fast 60% der Befragten praktisch gleichmäßig aufgeteilt: Sie sind entweder vermögender als im letzten Jahr oder sie haben das gleiche Vermögensniveau.


    Diejenigen, deren Arbeit von der Pandemie relativ unbeeinflusst war, berichten schließlich von den höchsten Vermögenszuwächsen im letzten Jahr aufgrund ihrer Krypto-Investitionen. Wahrscheinlich deuten diese Daten darauf hin, dass Wohlstand im Zusammenhang mit Kryptowährungen mit einem gewissen Maß an finanzieller Stabilität vor der Investition verbunden sein kann.


    Und ein tieferer Blick auf das Gesamteinkommen unterstreicht diesen Punkt noch weiter.


    Die wohlhabendsten Einkommensklassen haben im letzten Jahr mit hoher Wahrscheinlichkeit mehr Vermögen durch Kryptowährungen gewonnen. Unabhängig von dem gewonnenen Vermögen erwartet jedoch nur knapp mehr als 1 von 10 Kryptoanlegern, dass sie aufgrund ihrer Investitionen reicher sein werden, als ihre Eltern.


    Letztendlich werden Regulierungen und fortlaufende Entwicklungen bei Fintech-Instrumenten die Art und Weise, wie Krypto genutzt und wahrgenommen wird, verändern. Doch im Moment scheint die Blockchain-Technologie ihre Anti-Establishment-Wurzeln abgelegt zu haben und von einer Vielzahl aktiver Aktienhändler und Privatpersonen mit unterschiedlichem Einkommen angenommen zu werden.

    Das hat zwar nur am Rande mit Bitcoin zu tun, aber es sind viele Verfahren betroffen, in denen große Mengen BTC eingezogen wurden: Zum ersten Mal hat ein Gericht die Verwendung von Daten aus dem Hack des Kryptodienstes Encrochat verboten. Das war im Juli 2021.


    Die Anklage der Staatsanwaltschaft stütze sich im Wesentlichen nur auf die über Encrochat geführte Kommunikation des Angeschuldigten, so die Richter. Die Tatvorwürfe in dem Fall seien jedoch allein mit den geheimen Chats nicht zu belegen. Die Daten unterlägen einem generellen Verwertungsverbot, entschied das Landgericht. Die Verwendung der Chats des Beschuldigten sei in dem Verfahren vorerst nicht zulässig. »Die Kammer hat sich nicht nur mit den Argumenten der Verteidigung auseinandergesetzt, sondern auch den Mut bewiesen, trotz des enormen Druckes von staatlicher Seite die rechtlich richtige Entscheidung zu treffen«, sagte der in dem Verfahren mandatierte Rechtsanwalt André Miegel.


    Die Entscheidung des Landgerichts kommt überraschend. Mehrere Oberlandesgerichte im Bundesgebiet haben in ähnlichen Verfahren in den vergangenen Monaten die Verwertung der Encrochat-Daten ausdrücklich erlaubt.


    In Ermittlerkreisen sorgt die Berliner Entscheidung für Fassungslosigkeit. Sie könnte weitreichende Folgen für eine Vielzahl weiterer Verfahren in Deutschland gegen mutmaßliche Mitglieder der organisierten Kriminalität haben, die auf dem Datenschatz aus Frankreich beruhen. »Sollte diese Entscheidung des Landgerichts Bestand haben und zukünftig als Vorbild in anderen Verfahren gelten, können wir den Laden auch gleich dichtmachen«, sagt ein Kriminalbeamter.


    Von Anfang April bis Ende Juni 2020 fingen die Spezialisten in Frankreich die Kommunikation von 32.477 Encrochat-Kunden in 121 Ländern ab und leiteten sie an einen Behördenserver aus. Millionen überwachter Chatnachrichten landeten über Europol auch beim Bundeskriminalamt, das die Daten seither auswertet.


    Nach Ansicht des Landgerichts Berlin hielten sich die deutschen Fahnder im Fall Encrochat beim Datenaustausch mit Frankreich allerdings nicht an die nötigen rechtlichen Vorgaben.


    Das Ausforschen auf deutschem Staatsgebiet sei unter »Missachtung individualschützender Rechtshilfevorschriften« und ohne den »erforderlichen konkreten Tatverdacht« durchgeführt worden, so der Beschluss. Auch wenn der Encrochat-Dienst besonders attraktiv für Kriminelle gewesen sei: Allein der Besitz eines Kyptohandys lasse noch keinen Schluss auf strafbares Verhalten zu. Einen Anlass zur Überwachung habe es also nicht gegeben. In der Begründung liefern die Richter ein Beispiel: Trage eine Person eine Brechstange mit sich, reiche das auch noch nicht für eine Durchsuchung wegen eines möglichen Einbruchs.


    Tatsächlich gab es vor dem Hack der geheimen Chats meist keine Verdachtsmomente gegen die Teilnehmer, die waren vor der staatlichen Attacke noch gar nicht bekannt. Das Gericht attestiert den Ermittlern daher grobes Foulspiel. Deutsche Encrochat-Nutzer quasi auf gut Glück von Frankreich ausforschen zu lassen, um dann mit diesen Daten gegen die vorher unverdächtigen Kunden zu ermitteln – das sei nicht rechtens, so das Gericht.

    Für das Landgericht ist noch ein weiterer Punkt zentral. Wenn ein ausländischer Staat, in diesem Fall Frankreich, eine Person auf deutschem Boden überwachen wolle, müsse er die deutschen Behörden vorher darüber unterrichten, so die Richter. Dies sei aber wohl nicht geschehen, die Franzosen hätten einfach alles abgesaugt: eine Massenüberwachung. Damit sei gegen die europäische Rechtshilfevorschriften (Richtlinie 2014/41/EU über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen) als auch gegen deutsche Vorschriften zur Überwachung der Telekommunikation verstoßen worden.


    Zudem hätten die deutschen Behörden prüfen müssen, ob die Überwachung in einem ähnlichen Fall auf deutschem Staatsgebiet genehmigt worden wäre. Davon sei nicht auszugehen: Es habe vor der Maßnahme keinen Tatverdacht gegeben, so das Gericht. »Das Landgericht Berlin hat sich rechtsstaatlich mit dem Für und Wider einer Verwertbarkeit auseinandergesetzt. Es darf in einem Rechtsstaat keine Verbrechensbekämpfung um jeden Preis und unter Missachtung grundlegender rechtsstaatlicher Prinzipien geben«, sagt der Frankfurter Strafverteidiger Oliver Wallasch, der die Clan-Mitglieder vertritt. Er hatte den Bochumer Kriminologen Tobias Singelnstein mit einem juristischen Gutachten zur Verwendbarkeit der Encrochat-Daten beauftragt, das nun mutmaßlich in die Entscheidung des Gerichts einfloss.


    Die Staatsanwaltschaft hat dann jedoch Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts eingelegt. Das Kammergericht, die nächste Instanz, hat im September 2021 dann geurteilt:


    Die durch fran­zö­si­sche Er­mitt­lungs­be­hör­den ab­ge­fan­ge­nen Daten aus Chats mit­tels des Kryp­to-Mes­sen­ger­diens­tes En­cro­Chat dür­fen als Be­weis­mit­tel in einem deut­schen Straf­ver­fah­ren ver­wer­tet wer­den.


    Das KG hat diesen nun aufgehoben und das Verfahren vor einer anderen Strafkammer des LG eröffnet. Aus Sicht des Strafsenats handelt es sich bei den Daten um sogenannte "Zufallsfunde". Die Verwendung von solchen Zufallsfunden sei nach den einschlägigen deutschen Vorschriften zur Überwachung der Telekommunikation (§ 100e Abs. 6 Nr. 1 StPO) zulässig. Es gelte zudem aufgrund des in Europa geltenden Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Urteile und Entscheidungen ein eingeschränkter Prüfungsmaßstab. Dies führe im Ergebnis dazu, dass die nach französischem Recht gewonnenen Erkenntnisse im deutschen Strafverfahren verwendet werden dürften.


    Spannend finde ich an der Entscheidung des KG, dass an eine andere Kammer des LG Berlin zurück verwiesen wurde. Man fragt sich, ob dort besonders Clan-freundliche Richter sitzen oder sogar jemand von den Clans geschmiert wurde? Offenbar hatte das KG kein Vertrauen in di Richter des LG, dass diese das Verfahren ordentlich weiter führen.


    Insgesamt muss man bei Verwertungsverboten sicherlich eine Güterabwägung vornehmen. Zum Beispiel darf ein Datenschutzverstoß nicht dazu führen, dass ich die daraus gewonnenen Information nicht in einem Strafverfahren verwerten darf. Verboten bleibt die Datenerhebung dennoch. So hatte jüngst der BGH im Falle von Dashcams geurteilt: https://rsw.beck.de/aktuell/da…s-vor-gericht-begrenzt-zu

    Er hatte das Be­weis­in­ter­es­se des Ge­schä­dig­ten höher bewertet, als das Per­sön­lich­keits­recht des Un­fall­geg­ners. So würde man wohl auch bei Encrochats urteilen müssen.



    Mir scheint, das die Richter des LG diese Abwägung der betroffenen Rechtgütergar nicht vorgenommen haben.