Beiträge von gizi

    Ich kann auch och eine lustige Geschichte zu N26 beisteuern:


    Wenn Du bei Ebay-Kleinanzeigen für 45 Euro gebrachte Klamotten verkaufst und der Käufer den Kaufpreis mit Verwendung "Kaufpreis Jacke Hilfinger" auf Dein Konto zahlt, wird Dir das Konto gesperrt.


    Danach kommt eine E-Mail:


    Nutzung eines Privatkontos für geschäftliche Zwecke


    Nach unseren AGB darf ein Privatkonto nur für den persönlichen Gebrauch genutzt werden. Alle Überweisungen, die sich auf Honorare für erbrachte Dienstleistungen und/oder verkaufte Produkte beziehen, gelten als Geschäftstransaktionen. Wenn du dein Konto für diesen Zweck nutzen möchtest, eröffne bitte ein N26 Business oder N26 Business You Konto.


    Ganz geil, oder?

    Und eine Flat Tax von etwa 45% ist durchsetzbar. Da zahlen die Reichen viel mehr als heute, wenn man alle Ausnahmen bis auf den Grundfreibetrag abschafft.


    Und warum soll es denn nicht finanzierbar sein, alle in die Sozialversicherung aufzunehmnen? - Die Arbeitslosenversicherung kann mit dem Grundeinkommen ganz entfallen; und die Rentenversicherung kann man in eine Zusatzversicherung umwandeln. Nur noch zur Aufstockung des BGE. So wird das billiger.
    Ich denke man kann die Lohnsteuer im unteren Einkommensbereich schon senken wenn man auch die Maschinenarbeit steuerlich mit erfasst. Also die gesamte materielle Wertschöpfung besteuert unabhängig ob sie von Maschinen oder Menschen erbracht wird.

    Ich glaube dass jeder Mensch fleissig ist wenn er sich der Tätigkeit widmen kann die er gerne macht. Und 90 Stunden pro Woche müßten ja gar nicht mehr sein, wenn Maschinen mehr Arbeiten übernehmen.

    Wir sind ja nicht alleine auf der Welt. Wie soll eine Flattax von 45% international funktionieren? Wenn ich in Bayern lebe und für jeden zusätzlichen Euro 45% zahle, gehe ich doch mit der Firma nach Österreich!


    Zudem würde so eine hohe Flattax auch ärmere Leute demotivieren, über das BGE zu arbeiten. Ich würde mich vermutlich eher auf die faule Haut legen, als eine 60 Stundenwoche abzureissen. Viel würde in der Wirtschaft dann schwarz laufen und wir würden die Wirtschat brachial abwürgen.

    Natürlich hat Luna2 sehr gute Chancen - auch wertlos zu werden wie der erste Scam. :)

    Aber die Menschen sind ja heute derart verblödet daß sie nach dem ersten Totalverlust

    dem gleichen Betrüger nochmal frisches Geld geben.

    Mir war der Betrug bei Terra Luna bisher gar nicht so klar aber dieser Artikel ist schon krass: https://de.investing.com/news/…e-verdichten-sich-2258380


    "Im Mai 2021 verlor der UST schon einmal die Anbindung an den Dollar. Als Retter der Stunden trat scheinbar Jump in Erscheinung.

    Das gleiche Unternehmen, welches auch in den Solana Wormhole-Hack verwickelt war. Damals wurde innerhalb weniger Stunden ein Rettungspaket von mehr als 300 Millionen Dollar geschnürt, um einen Kollaps des Ökosystems auf Solana zu vermeiden. Viele fragten sich, woher das Geld stammte, das Jump zur Verfügung stellte. Möglicherweise gibt es zwischen beiden Vorkommnissen einen Zusammenhang.

    Fest steht, dass Rettungspakete nie uneigennützig geschnürt werden."


    Schon krass, wenn das alles stimmt. Ein guter Grund, warum man nicht in diese kleinen Coins investieren darf.

    Moin,

    leider habe ich tatsächlich 25250 Euro eingezahlt. Angeblich habe ich 58000 Euro generiert. Ich habe eine email von Blockchain erhalten (blockchain@riskdepartment.info) Wo ich jetzt 82% 47700 EUR für eine Liquiditätsprüfung hinterlegen soll.


    Kann ich jemanden von Euch mal die email senden?

    Ganz klar Betrug. Wie konntest Du da bloß 25K einzahlen? Puhhh!

    Soweit ich das richtig verstanden habe, löst man beim Helium Mining ja keine komplexen Rechenaufgaben mit viel Strom sondern stellt eine Antennen zur Verfügung und ermöglicht es drahtlosen Geräten mit geringem Stromverbrauch miteinander zu kommunizieren und Daten über sein Netz von Knotenpunkten zu senden. Das Ziel von Helium ist es, die IoT-Kommunikation für die Zukunft vorzubereiten und Unzulänglichkeiten in der gegenwärtigen Infrastruktur zu beseitigen Das alles hört sich für meine Ohren nach einem sehr sinnvollen und umweltfreundlichen Coin an.


    Die Helium-Blockchain verwendet dabei einen neuartigen Arbeitsalgorithmus namens "Proof of Coverage" (PoC), um zu überprüfen, ob sich die Hotspots dort befinden, wo sie es angeben. Anders ausgedrückt: PoC versucht laufend zu verifizieren, dass Hotspots ihren Standort und die drahtlose Netzwerkabdeckung, die sie von diesem Standort aus schaffen, wahrheitsgemäß angeben. Viel Strom wird dabei nicht verbraucht, eine Helium Antenne hat im Mittelwert 5 Watt.


    Ist Helium ein umweltfreundlicher Coin? Was sagt Ihr?

    Was ist, wenn ich Helium einfach übertrage? Wer prozessiert die Transaktion und was bekommt er dafür?

    Vielleicht wird es ja sogar eine gute Doku.


    Das ließt sich ja nicht falsch:


    "Während andere Daten im Internet beliebig oft heruntergeladen oder kopiert werden können, garantiert die Blockchain die Einzigartigkeit und Unkopierbarkeit jedes einzelnen Bitcoins, ohne dass zentrale Stellen den Geldverkehr kontrollieren müssten. Nicht nur Finanzinstitute und Zentralbanken werden damit umgangen und entmachtet, sondern auch den Staaten und den großen Internet-Firmen wird die Kontrolle über unser Geld entrissen."

    7.1C. Aufladen von USD auf Ihre Digital Asset Wallet per USDC Banküberweisung


    (a) Sie können die Funktion USDC-Banküberweisung innerhalb der Crypto.com-App aktivieren, indem Sie die verfügbaren Anweisungen befolgen und die relevanten Informationen, wie in der Crypto.com-App angefordert, angeben, um Ihr Bankkonto einzurichten, von dem Sie USD über SWIFT überweisen und diese Gelder in USDC in Ihrer Digital Asset Wallet erhalten können. Dieses Bankkonto muss: (i) in dem Land ansässig sein, in dem Sie als Nutzer der Crypto.com App-Dienste registriert sind; und (ii) von unserem Zahlungsdienstleistungspartner, der die USDC-Überweisungsfunktion anbietet, genehmigt und verifiziert sein ("PSP Verified Bank Account"). Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, lesen Sie bitte die FAQ-Seite auf der Website, die unter folgendem Link zugänglich ist: https://help.crypto.com/en/art…nk-transfer-via-swift-app.


    (b) Nach Aktivierung der USDC-Banküberweisungsfunktion gemäß Klausel 7.1C(a) oben können Sie Ihre Digital Asset Wallet mit USDC aufladen, indem Sie eine Banküberweisung (Bargeld und/oder Einzahlungen von Dritten werden nicht akzeptiert) über SWIFT in USD ("USD-Aufladung") von Ihrem PSP-verifizierten Bankkonto anweisen.


    (c) Unser USD-Auflade-Service wird von unserem Payment Service Partner bereitgestellt. Indem Sie uns eine USD-Aufladeanweisung über die Crypto.com App senden, stimmen Sie zu und bevollmächtigen unseren Zahlungsdienstleistungspartner, Ihre USD-Aufladeanweisungen zu bearbeiten und zu verarbeiten.


    (d) Sie dürfen nur dann eine USD-Aufladung vornehmen, wenn Sie der eingetragene wirtschaftliche Eigentümer sowohl des PSP-verifizierten Bankkontos als auch Ihres Crypto.com-Kontos sind. Wenn Sie der eingetragene wirtschaftliche Eigentümer sowohl des Bankkontos, von dem Sie USD überweisen möchten, als auch Ihres Crypto.com-Kontos sind, aber die eingetragenen Kontonamen nicht übereinstimmen oder unser Zahlungsdienstleistungspartner/uns aus irgendeinem Grund nicht in der Lage sind, Ihr Bankkonto zu verifizieren, können wir von Ihnen zusätzliche Nachweise verlangen, bevor wir die USDC-Überweisungsfunktion aktivieren.


    (e) Wir erheben keine Gebühren für USD-Aufladungen, jedoch unterliegen USD-Aufladungen den vorgeschriebenen Limits, wie im Abschnitt "Gebühren & Limits" auf der Crypto.com App angegeben. Jegliche Gebühren, die von Ihrer Bank und/oder deren Vermittlungsbanken im Zusammenhang mit der USD-Aufladung erhoben werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verwaltungs- oder Währungsumrechnungsgebühren, Bearbeitungsgebühren der Vermittlungsbanken und Bearbeitungsgebühren Ihrer Bank ("USD-Aufladungsgebühren"), sind vollständig von Ihnen zu tragen.


    (f) Nach Bestätigung durch unseren Zahlungsdienstleistungspartner, dass Ihre USD-Aufladeanweisung ausgeführt wurde, und nach Erhalt und erfolgreicher Identifizierung der entsprechenden Einzahlung, schreiben wir den entsprechenden Wert des Geldes in USDC im Verhältnis 1:1 abzüglich der USD-Aufladegebühren Ihrer Digital Asset Wallet gut. Es sollte zwischen 3 und 6 Werktagen dauern, bis die Gelder Ihre Digital Asset Wallet erreichen.


    (g) Alle USD-Aufladungen können nicht rückgängig gemacht oder zurückerstattet werden, es sei denn, wir entscheiden nach eigenem Ermessen, dass dies in unserem Interesse ist. Darüber hinaus können wir und/oder unser Zahlungsdienstleistungspartner nach eigenem Ermessen USD-Aufladeanweisungen rückgängig machen, stornieren, für ungültig erklären oder deren Bearbeitung verweigern. Falls Ihre USD-Aufladung abgelehnt wird, werden die von den Banken, einschließlich ihrer Vermittlungsbanken, bereits erhobenen Gebühren nicht zurückerstattet.


    (h) Unbeschadet unserer Rechte, weiteren Schadenersatz von Ihnen zu fordern, müssen Sie uns unverzüglich für alle Verluste, Schäden und Kosten entschädigen, die sich aus irrtümlichen, fehlerhaften oder betrügerischen USD-Aufladeanweisungen ergeben (dazu gehören unter anderem Transaktionen von nicht anerkannten Bankkonten oder mit fehlenden oder falschen eindeutigen Codes oder Überweisungen, die unsere vorgeschriebenen Grenzen überschreiten), die von Ihnen erteilt oder von Ihrem Konto gesendet wurden (zusammenfassend "fehlerhafte USD-Aufladeanweisung(en)"). Die fehlerhafte oder betrügerische Natur Ihrer Anweisung wird von uns auf der Grundlage angemessener Beweise festgestellt. Sie erklären sich ferner damit einverstanden, dass, falls aufgrund einer fehlerhaften USD-Aufladeanweisung Gelder an ihren Ursprung zurückgegeben werden müssen (i) Ihnen eine Verwaltungsgebühr von 10 USD pro Rückgabe berechnet wird; (ii) alle anderen Gebühren, die durch eine solche Rückgabe entstehen, vollständig von Ihnen getragen werden; und (iii) Gelder nur auf das Bankkonto überwiesen werden, von dem diese Gelder ursprünglich empfangen wurden.


    7.1D. Abhebungen von USDC aus Ihrer Digital Asset Wallet per USDC-Banküberweisung


    (a) Sie können USDC abheben, indem Sie eine Banküberweisung ("USDC-Abhebung") von Ihrer Digital Asset Wallet auf Ihr PSP-verifiziertes Bankkonto, d.h. dasselbe Bankkonto, das unter Klausel 7.1C(a) eingerichtet wurde, anweisen, indem Sie die verfügbaren Anweisungen befolgen und die relevanten Informationen angeben, wie in der Crypto.com App angefordert, oder indem Sie sich auf die FAQ-Seite auf der Website beziehen, die unter dem folgenden Link zugänglich ist: https://help.crypto.com/en/art…-withdrawal-via-swift-app.

    So, nun habe ich mich auch bei Coinbase angemeldet, bei bitcoin.de stört mich die Usability etwas, das haben die Amis deutlich besser gebaut. Extrem nerviger KYC, aber so ist es eben.

    Es gibt aber noch eine dritte Petition, die Petition 119291 Bitcoin:


    Begründung

    Seit Jahren tobt eine wilde Spekulationsblase in digitalen sogenannten Crypto"währungen". Anfangs wurden sie nur von technologieaffinen Nischengruppen und oft auch von Kriminellen für illegale Geschäfte wie Drogen- und Waffenschmuggel oder Geldwäsche genutzt.


    Nun spekulieren in grossem Masse Privatpersonen mit Crypto-Tokens wie Bitcoin, Ethereum, Litecoin, etc. Bezeichnend für die Manie ist z.B. der Preis von Bitcoin von $327 im Jahr 2015 auf heute über $29'000 pro Bitcoin angestiegen!


    Besonders bedenklich ist, dass Crypto-Tokens absolut nutzlos sind. Im Gegensatz zu z.B. Aktien, die den Wert eines unterliegenden Unternehmens abbilden, haben Crypto-Tokens keinen intrinsischen Wert. Es sind reine Spekulationsvehikel.

    Die aktuelle Entwicklung erinnert stark an die Tulpen-Manie von Amsterdam im 17.Jh., die für Kleinanleger tragisch mit verheerenden Verlusten und zerstörten Existenzen endete.


    Allein der Name Crypto"währung" ist für Verbraucher irreführend und gibt den hochspekulativen Tokens eine Schein-Sicherheit, die sie nicht besitzen. Denn "Cryptowährungen" sind überhaupt keine echten Währungen. Eine echte Währung:

    (1) ist ein vom Staat anerkanntes nationales oder regionales Zahlungsmittel: sind Bitcoin & Co nicht.

    (2) muss konvertibel und handelbar sein: sind Bitcoin & Co nur begrenzt über spezialisierte Börsen.

    (3) muss als Tauschmittel für Güter und Dienstleistungen anerkannt sein: sind Bitcoin & Co nicht, man kann fast nirgendwo damit bezahlen; auch ist die technologie ungeeignet, eine hohe Anzahl von Transaktionen simultan zu bewältigen und schnell abzuwickeln.

    (4) muss als Rechnungseinheit nutzbar sein: die starke Volatilität macht es unmöglich, Preise/Kosten in Bitcoin & Co verlässlich festzulegen; der hohe Wert erschwert zusätzlich eine Preissetzung.

    (5) kann als stabiler Wertspeicher genutzt werden: die starke Volatilität von Bitcoin & Co macht sie ungeeignet als stabiler Wertspeicher.


    Zusammenfassend ist klar, dass Crypto"währungen" keine Währungen (und somit irreführend) sind, reine Spekulations-Vehikel ohne intrinsischen Wert sind, und durch ihre hohe Volatilität und arbiträre Bepreisung massive finanzielle Risiken bergen.


    Trotz dieser immensen Risiken können Verbraucher aktuell spielend leicht binnen Sekunden über simple Smartphone-Apps tausende von Euros an Bitcoin kaufen und handeln. Verbraucher werden so finanziellen Risiken ausgesetzt, um ein Vielfaches grösser noch als beim Handeln mit Wertpapieren an stark regulierten Börsen.


    Crypto-Tokens sind auch für die Gesamtwirtschaft schädlich, denn Kapital wird unproduktiv für Spekulation verschwendet, statt Konsum (und Jobs) oder Realinvestitionen zu fördern.

    Hinzu kommt die hypothetische Gefahr einer Unterminierung des staatlichen Geldmonopols und der Handlungsmacht von Zentralbanken.


    Aus all diesen Gründen scheint eine Einschränkung der Spekulation in Crypto-Tokens wie Bitcoin, Litecoin, Ethereum, etc. durch Verbot oder strikte Regulierung dringend geboten.


    Liesst sich ziemlich absurd, denn wenn ich mich unbedingt Pleite handeln möchte, kann ich das auch mit Öl oder Gold oder - zur Zeit sehr leicht - mit der türkischen Lira. Das Problem ist doch wohl eher der totale Ausfall der Bafin bei der Bekämpfung von Pseudobanken, die auf der 250,- Euro Msche reiten und nie vorhaben, irgendwelche Gelder zurück zu zahlen.


    Man könnet die Werbung für diese Services in deustchen Medien sehr leicht verbieten, aber die Bafins chaut sich das seit 7 Jahren tatenlos an.

    Nun also auch die Axa, die auf den Tesla-Zug aufspringt: Die Versicherungsprämien für alle Sachversicherungsprodukte können in Bitcoin gezahlt werden. Allerdings wechselt die AXA die Bitcoin über den Krypto-Broker Bitcoin Suisse direkt in CHF oder Euro und hält diese nicht als Wirtschaftsgut, wie Tesla.

    Die Nutzung von Kryptowährungen könne bei Konsumenten und Händlern zu Verlusten führen, hieß es in dem Amtsblatt.

    Lol, aber die Nutzung von türkischem Zentralbankgeld führt bei bei Konsumenten und Händlern garantiert zu Verlusten. Deswegen fliehen die Menschen ja auch in das bitcoin Protokoll. Das Verbot wird bitcoin nur noch populärer machen.

    Andere Länder machen es ja auch so. Man hat bei der Bafin das Gefühl, eine Vorliebe für Bargeld aber eine Abneigung gegen Bitcoin zu haben. Zudem ist spanned zu sehen, wie die Bafin mit internen Gutachten den Gesetzgebungsprozess beeinflusst, wenn man sich die Ausschüsse mal etwas ansieht.


    99% der Drogen- und Waffengeschäfte werden weltweit immer noch mit Bargeld bezahlt, aber das scheint nicht so schlimm zu sein.

    Der gutgläubige Erwerb scheitert ja nicht unbedingt, weil Bitcoin abhandengekommen sein könnten, sondern weil eine Einordnung von Kryptowährungen als Sache im Sinne des § 90 BGB wohl ausscheidet.


    Dies mangels fehlender Körperlichkeit, weil Kryptowährungen ausschließlich elektronischer Code sind und nur rein virtuell bestehen.


    Daraus folgt, dass an Kryptowährungen kein Sacheigentum nach § 903 ff. BGB gebildet werden kann. Ebenso ist es nicht möglich, das Eigentum an einer Kryptowährung mittels Einigung und Übereignung gemäß § 929 BGB zu übertragen. Damit scheidet dummerweise auch ein gutgläubiger Erwerb von Kryptowährungen aus, denn der wird immer an den Besitz einer Sache geknüpft als Gutglaubensschein.

    Mein Bruder und ich halten zusammen 0,5 Bitcoin bei coinbase, möchten dort aber weg, da es laut dem Kundenservice Probleme mit dem KYC gibt, weil wir uns vor Jahren beide dort eingetragen haben, wo eigentlich nur ein Name rein gehört. Das wurde zuvor noch nie bemängelt.


    Nun haben wir die Token (längst steuerfrei) von coinbase auf eine cold wallet geladen und nun möchte ich die hälfte davon auf eine weitere cold wallet laden, die meinem Bruder gehört. Die erste Wallet würde ich dann behalten, die zweite mein Bruder.


    Ob es da Stress mit dem Finanzamt gibt?