In der EU haben wir seit 2020 ja diese Regelung:
https://www.bafin.de/DE/Aufsic…erwahrgeschaeft_node.html
2020 wurde das Kryptoverwahrgeschäft als neue Finanzdienstleistung in das KWG aufgenommen. Durch die Aufnahme des Kryptoverwahrgeschäfts in den Katalog der Finanzdienstleistungen werden die Anbietenden solcher Geschäfte reguliert, sodass das Kryptoverwahrgeschäft nicht mehr ohne eine Erlaubnis gemäß § 32 Abs. 1 Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) erbracht werden darf, was einer Vollbanklizenz entspricht.
Wie ist das woanders, zb in Dubai oder den USA oder auf den Bahamas? Hatte FTX auch irgendeine Lizenz, so dass eine Kontrolle ausgeübt wurde?
Und wie ist das bei Binance? Im Januar haben die ja sogar den Antrag zurückgezogen:
https://de.cointelegraph.com/n…ws-crypto-license-germany
Kennt jemand den Grund, an dem Binance gescheitert ist?