Holding GmbH Bitcoins kaufen / Besteuerung

  • Hallo BTC Forum Teilnehmer,


    ich würde gerne in meiner privaten Holding Bitcoins kaufen und halten und frage mich wie hier die Besteuerung aktuell zu beurteilen ist, (bei einer Haltezeit länger als ein Jahr) und wie andere Forum Teilnehmer perspektivisch die Besteuerung beurteilen auf die nächsten Jahre gesehen auf mögliche Gewinne über Bitcoins/Kryptos gehalten von Holding Strukturen, vs. Bitcoin privat gehalten.


    Ich gehe davon aus dass mittelfristig oder gar kurzfristig ohnehin eine staatliche Regulatory zur Offenlegung von Bitcoin/Krypto Beständen im Privat- und Firmenvermögen geben wird. Dann hilft es gefühlt auch nicht viel, dass alles wunderbar anonym ist wenn man zur Offenlegung/Versteuerung gezwungen wird.


    Daher die Überlegung ob man vorrausschauend ggf. Bitcoins über Holding Strukturen einkauft um dort mögliche Gewinne erstmal nicht auszuschütten sondern anderweitig zu verwenden oder per Darlehen wieder auszureichen.


    Freue mich auf Eure Meinungen

  • In einer Holding (ich gehe mal von einer GmbH aus) führen Geschäfte mit Bitcoins, die sich dann ja zwangsläufig im Betriebsvermögen befinden, zu Einkünften nach der Körperschaftsteuer.


    Die Gewinne der GmbH werden mit 15 % Körperschaftsteuer und (je nach Lage) mit ca. 15 % Gewerbesteuer besteuert.


    Die vermögensverwaltende GmbH, die Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, hat gewisse steuerliche Vorteile. Wenn es sich um eine nicht gewerblich geprägte Holding handelt, kann die erweiterte Kürzung nach § 9 I GewStG für Anlagen in Grundstücken und Immobilien auch auch für Kapitalanlagen in Bitcoin beansprucht werden, so dass keine Gewerbesteuer auf alle Gewinne anfällt. Dies ist mit einem Steuerberater sehr genau zu prüfen, da leicht Fehler gemacht werden.


    Hierbei ist aber sehr genau zu beachten:


    Tätigkeit der GmbH nur Vermögensverwaltung

    nur Vermietung von Grundbesitz und Verwaltung von Kapitalvermögen, auch Bitcoin

    keine Vermietung von sonstigen Gegenständen (Betriebsvorrichtungen)

    kein Näheverhältnis zu einem Gewerbebetrieb


    Für die erweiterte Kürzung sind im Wesentlichen folgende Voraussetzungen zwingend einzuhalten:


    Es dürfen kein Inventar oder sonstige Betriebsvorrichtungen mitvermietet werden.

    Die Vermietung darf nicht gewerblich sein.

    Es darf kein gewerblicher Grundstückshandel vorliegen.


    Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, werden die Erträge aus der Vermietung von Grundbesitz und deren Veräußerung im gesamten von der Gewerbesteuer befreit. Diese Erträge unterliegen dann nur der Körperschaftsteuer zu 15 %.


    Im weiteren zu beachten ist folgendes:


    Aufgrund ihrer faktischen Verkehrsfähigkeit können Bitcoin als „vermögenswerter Vorteil“

    bzw. „sonstiger Vorteil“ iSd. Wirtschaftsgutsbegriffs eingeordnet werden, welcher bereits einen realisierten Vermögenswert beinhaltet.


    In der billanziellen Folgebewertung ist zu berücksichtigen, dass es sich bei Bitcoins um nicht abnutzbare Vermögensgegenstände handelt. Außerplanmäßige Abschreibungen sind nach dem strengen Niederstwertprinzip sowohl bei dauernder als auch bei vorübergehender Wertminderung zwingend geboten (Abschreibungsgebot, § 253 Abs. 4 HGB).


    Zur Umsatzsteuer ist noch wichtig zu wissen: Ende 2015 erging das Urteil des EuGH in der Sache Hedqvist, wonach der gewerbliche Umtausch von Bitcoin in Euro nicht der Mehrwertsteuer unterliegt. Diese Entscheidung betrifft die Anwendung des Unionsrechts.


    Das wären mal die absoluten Basics, die man zum Kauf von Bitcoin mit einer Gmbh wissen muß.


    Zur Frage, wann ein Handel mit Bitcoin einen derart gewerblichen Charakter bekommt, dass eine reine Vermögensverwaltung abzulehnen ist, gibt es leider noch keine Urteile. Irgendwo wird es aber solch eine Schwelle geben.

  • Super Antwort, danke. Ich habe jetzt endlich verstanden, warum nache immer von 15% in einer GmbH reden. Mein Steuerberater meinte nämlich nur, dass "geht nicht", hat die Verbinung zu Immobilienanlage aber scheinbar nicht verstanden und nach lesen dieses Artikels (habe ich weitergeleitet) gesagt: Geht wohl doch.


    Danke!!

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