Immobilie mit Bitcoin bezahlen, geht das noch?

  • Nachdem der Bitcoin nun die 30.000 wieder durchbrochen ha, würde ich gerne eine ETW in Stuttgart mit Bitcoin bezahlen. Der Verkäufer wäre auch bereit, die Zahlung direkt auf seinem Cold-Wallet zu empfangen, der Notar weigert sich aber und meint, nach einem neun Geldwäsche-Gesetz wäre das nicht mehr zulässig.


    Geldwäsche kann hier aber gar nicht vorliegen, weil der Verkäufer die Wohnung 24 Jahre hatte, der Erlös ist also steuerfrei.


    Wer kann mir etwas dazu sagen?

  • Spannende Frage!


    Seit 1. April 2023 gilt ja das Barzahlungsverbot bei Immobiliengeschäften. Aber Bar ist Bitcoin ja nicht. Die Einhaltung des Barzahlungsverbots muss vom Notar überwacht werden. Hierzu müssen die Beteiligten nachweisen, dass sie die Gegenleistung unbar erbracht haben, etwa durch Vorlage eines Kontoauszugs. Das wäre bei Bitcoin ja schwierig.


    Der Notar darf erst nach Nachweiserbringung der unbaren Zahlung den Antrag auf Eigentumsumschreibung einreichen. Das Barzahlungsverbot gilt für Rechtsgeschäfte, die ab dem 1. April 2023 abgeschlossen werden (§ 59 Abs. 11 GwG).

  • Es steht sogar ausdrücklich in 16a GWG, daher erübrigt sich de Frage. ob bar= bitcoin ist:


    § 16a Verbot der Barzahlung beim Erwerb von Immobilien

    (1) Bei Rechtsgeschäften, die auf den Kauf oder Tausch von inländischen Immobilien gerichtet sind, kann eine geschuldete Gegenleistung nur mittels anderer Mittel als Bargeld, Kryptowerten, Gold, Platin oder Edelsteinen bewirkt werden. Dasselbe gilt für den Erwerb von Anteilen an Gesellschaften, zu deren Vermögen unmittelbar oder mittelbar eine inländische Immobilie gehört. Übergibt der Schuldner Bargeld, Gold, Platin oder Edelsteine oder überträgt er Kryptowerte als Gegenleistung, kann er diese nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung herausverlangen; die §§ 815 und 817 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind nicht anzuwenden.
    (2) Bei Rechtsgeschäften nach Absatz 1 Satz 1 haben die Beteiligten gegenüber dem Notar, der den Antrag auf Eintragung des Erwerbers als Eigentümer oder Erbbauberechtigter beim Grundbuchamt einreichen soll, nachzuweisen, dass die Gegenleistung mit anderen Mitteln als Bargeld, Kryptowerten, Gold, Platin oder Edelsteinen erbracht wurde. Als Nachweis sind insbesondere Zahlungsbestätigungen von auf Veräußerer- oder Erwerberseite an der Transaktion beteiligten Kreditinstituten geeignet.


    Das Bezahlen von Immobilien in Bitcoin ist definitiv vorbei.

  • Nachdem der Bitcoin nun die 30.000 wieder durchbrochen ha, würde ich gerne eine ETW in Stuttgart mit Bitcoin bezahlen. Der Verkäufer wäre auch bereit, die Zahlung direkt auf seinem Cold-Wallet zu empfangen, der Notar weigert sich aber und meint, nach einem neun Geldwäsche-Gesetz wäre das nicht mehr zulässig.


    Geldwäsche kann hier aber gar nicht vorliegen, weil der Verkäufer die Wohnung 24 Jahre hatte, der Erlös ist also steuerfrei.


    Wer kann mir etwas dazu sagen?

    Respekt, dass du dir in solchen Zeiten eine ETW in Stuttgart leisten kannst!

  • spürst du davon schon etwas in deiner Region? Mehr Verkäufe als sonst? geringere Preise?

    Ja, die Preise sind meiner Einschätzung nach um ca. 10-20% runter gekommen. Allerdings scheint es auf dem Niveau immer noch genug Käufer zu geben, viele Anzeigen auf immoscout etc. sind nach 2-3 Wochen schon wieder draussen.

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