Nachdem der Bitcoin nun die 30.000 wieder durchbrochen ha, würde ich gerne eine ETW in Stuttgart mit Bitcoin bezahlen. Der Verkäufer wäre auch bereit, die Zahlung direkt auf seinem Cold-Wallet zu empfangen, der Notar weigert sich aber und meint, nach einem neun Geldwäsche-Gesetz wäre das nicht mehr zulässig.
Geldwäsche kann hier aber gar nicht vorliegen, weil der Verkäufer die Wohnung 24 Jahre hatte, der Erlös ist also steuerfrei.
Wer kann mir etwas dazu sagen?